Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
Spid:
@ErwinT: kapiers endlich, Einstellungsvoraussetzungen sind für die Eingruppierung völlig bumms und wenn der Verfasser der Stellenanzeige meint, Tätigkeiten der E10 beschrieben zu haben, ist er ein Depp. Soll ja gerade in der Berliner Personalverwaltung kein Einzelfall sein...
ErwinT:
Das habe ich bereits vermutet, lieber Spid, dass der Verfasser dieser Anzeige natürlich ein Depp sein muss, denn ansonsten müssten Sie ja falsch gelegen haben mit Ihrer Einschätzung und das ist per Definition nicht möglich. Da ist es naheliegender, dass der Stellenausschreiber sich mal eben kurz um fünf Eingruppierungsstufen vertan hat und dass das niemandem bei den Berliner Behörden aufgefallen ist, aber Ihnen. Und klar ist es üblich dass die für eine Stelle vorausgesetzten Abschlüsse in keinerlei Zusammenhang zur Tätigkeit stehen.
Wer hätte denn auch ahnen können, dass die erstbeste E10-Stelle, deren Beschreibung ich hier ohne Angaben zur Eingruppierung zur Diskussion gestellt habe, gleich ein solcher Ausreißer sein würde?
Texter:
Naja es wird wohl eher so gewesen sein:
Wir haben keine Ahnung was der Neue tun soll, aber wir brauchen einen mit einem Hochschulstudium. Damit sich überhaupt einer bewirbt, schreiben wir mal ne EG 10 in die Ausschreibung. Dazu packen wir noch irgendwas mit Management. Dann passt es.
ErwinT:
--- Zitat von: Texter am 12.02.2020 17:58 ---Naja es wird wohl eher so gewesen sein...
--- End quote ---
Falsch! Es MUSS so gewesen sein! Sie wissen ja, was das bedeuten würde, wenn nicht?
Spid:
Wen juckt´s, was Du denkst? Dann lege uns doch dar, inwiefern für die beschriebene Tätigkeit ein Hochschulstudium erforderlich sein sollte - und dann auch gleich, wo die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit liegen sollte, wo die besondere Schwierigkeit und Bedeutung. Ich bin gespannt.
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