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Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

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Spid:
Und immer schön in die Bettpfanne machen, damit Du für morgen neue Beiträge hast.

RsQ:

--- Zitat von: Spid am 12.02.2020 21:45 ---Und immer schön in die Bettpfanne machen, damit Du für morgen neue Beiträge hast.

--- End quote ---

Mir ist ein Rätsel, warum man sich - zumal bei ausgewiesener Fachkompetenz - auf ein solch unterirdisches Niveau begibt. So etwas muss nun wirklich nicht sein.  :-\

Spid:
Na, woher soll er seine Beiträge denn sonst zaubern? In der Kläranlage nach fremden braunen Haufen fischen? Zeig mir gerne einen seiner Beiträge der sich qualitativ von einem ebensolchen abhebt.

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 11.02.2020 19:05 ---Da Eingruppierung und Einstellung zwei völlig unterschiedliche Vorgänge sind, mußte er das nur dann tun, wenn er eine Entgeltgruppe in der Ausschreibung angeben wollte. Davon ab ist der öffentliche AG - im Gegensatz zu anderen AG - zwar verpflichtet, ein sachgerechtes Anforderungsprofil zu definieren, dadurch besteht zwischen den Anforderungen und der Eingruppierung dennoch kein Zusammenhang. Neben dem gerne gewählten Extrembeispiel des Pförtners, der zu 60% Pförtnertätigkeiten ausübt und zu 40% Rechtsgutachten erstellt und den AG vor Gericht vertritt, weshalb ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert werden kann, die Eingruppierung aber dennoch E3 ist, gibt es nicht wenige Stellen bei Regierungspräsidien in NRW, für die der AG zurecht ein 2. juristisches Staatsexamen fordert, bei denen die auszuübende Tätigkeit jedoch zur Eingruppierung in E9b führt. In den meisten Bundesländern gibt es auch die dollstem Anforderungen an Standesbeamte, die als TB aber in E6-E7 eingruppiert sind.

--- End quote ---

In Hamburg werden Standesbeamte entsprechend der EG9b bezahlt.

https://www.hrecruiting.de/service/preview_anz.php3?anzeigen_id=QSqu1CktIUixG9AvJF&arbeitsmarkt=intern&layout_id=html_layout&kunden_nr=YM9QhJaWvZn9DYmz&status=preview

Schön, dass der AG aufgrund des Arbeitnehmermarktes immer öfter zu Gunsten der TB irrt. :)

WasDennNun:

--- Zitat von: ErwinT am 12.02.2020 15:15 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.02.2020 23:40 ---deswegen schrieb ich ab.
Mehr lässt sich aus einem Dreizeiler nicht ablesen.
Wenn du sagen würdest:
Es sind Tätigkeiten  eines Bachelor Verwaltungsfachwirt auszuüben, dann kommt man natürlich woanders hin.
Steht da aber nicht.

--- End quote ---

Erstens handelt es sich bei der Beschreibung um mehr als drei Zeilen, zweitens steht da:
--- End quote ---
Stimmt sind vier
1 Verantwortlich für
2 - Vorgangs- und Prozessmanagement
3 - Bearbeitung von Projekten bei Verwaltungsverfahren
4 - Administrative Unterstützung und Koordinierung der Referats-Arbeit
Und die drei Spiegelstriche klingen so alleine wie sie da stehen wie Sekretärin, die mehr als E3 macht, daher mindestens E5.

--- Zitat ---
--- Zitat ---Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.

--- End quote ---

Und drittens konntest du ja trotz vorgeblich kaum vorhandenen Informationen immerhin das doch recht mutige Urteil fällen, dass klinge doch alles wie neudeutsch für Sekretärin.

Und jetzt fang bitte nicht mit der lebensfremden Argumentation an, da müsse was von Tätigkeiten statt Abschluss stehen.

--- End quote ---
Und ich unterscheide Einstellungsvoraussetzungen Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.
und
auszuübenden Tätigkeiten eines Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen.

Das magst du als lebensfremde Argumentation empfinden. Ist aber eben leider relevant.
Die tarifliche Eingruppierung deiner dürftigen drei Spiegelstrichen kann natürlich auch eine E14 Tätigkeit sein sein.

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