Autor Thema: Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt  (Read 11140 times)

ErwinT

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Wie ist eure Einschätzung bezüglich der Eingruppierung folgender Tätigkeit?

Bezeichnung: Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

Verantwortlich für
- Vorgangs- und Prozessmanagement
- Bearbeitung von Projekten bei Verwaltungsverfahren
- Administrative Unterstützung und Koordinierung der Referats-Arbeit

Einstellungsvoraussetzungen sind:
Abschluss: Bachelor Verwaltungsfachwirt oder technische Fachrichtungen. Gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen gelten jedoch ebenfalls
GuteKenntisse im Bereich der Office-Programme und Datenbanken
Freundlichkeit, Organisationsgeschick, Zuverlässigkeit, Serviceorientierung, Kommunikations- und Teamfähigkeit. Sorgfältige engagiert, selbstständige und pragmatische Arbeitsweise.
Gute Englischkenntnisse


Spid

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E5

ErwinT

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E5. Klar!

Spid

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So wie es beschrieben ist: E5. Es ist nicht erkennbar, daß an irgendeiner Stelle mehr als gründliche Fachkenntnisse erforderlich wären. Da es bereits daran fehlt, sind weitere Heraushebungsmerkmale nicht zu prüfen: E5.

ErwinT

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Was ist mit der Anforderung Bachelor oder gleichwertige Kenntnisse/Erfahrungen?

Spid

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Was soll damit sein?

Skedee Wedee

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Was soll damit sein? Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei unterschiedliche Vorgänge, die in keinem Zusammenhang stehen.

Skedee Wedee

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Was ist mit der Anforderung Bachelor oder gleichwertige Kenntnisse/Erfahrungen?

Aha, und wenn in der Stellenausschreibung für Pförtner oder Reinigungskraft ebenfalls ein Bachelor verlangt wird, soll die Tätigkeit Deines Erachtens ebenfalls mit vermutlich EG 9b oder höher eingruppiert sein...

Isie

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Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

Organisator

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Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

Nö. Das wäre ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit. Letztere ergibt sich nicht aus der arg knappen Beschreibung der Arbeitsvorgänge.

08Susanne

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #10 am: 11.02.2020 18:06 »
Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #11 am: 11.02.2020 18:06 »
Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.

Nein. Die Aussage ist Quatsch und deutet auf mangelnde Kenntnisse im Eingruppierungsrecht hin.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #12 am: 11.02.2020 18:07 »
Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

Ich wiederhole meine Aussage zu Isie: Nein. Die Aussage ist Quatsch und deutet auf mangelnde Kenntnisse im Eingruppierungsrecht hin.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #13 am: 11.02.2020 18:08 »
Wenn es tatsächlich eine Stellebeschreibung gäbe, in der, warum auch immer, als Einstellungsvoraussetzung für einen Pförtnerposten ein abgeschlossenes Bachelorstudium genannt würde, dann könnte man in der Tat von einer Eingruppierung in 9 oder höher ausgehen.

Das ist leider falsch, da es auch hier an der entsprechenden Tätigkeit hapert. Der Pförtner braucht nunmal kein Hochschulstudium....

08Susanne

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #14 am: 11.02.2020 18:11 »
Wenn als Anforderung ein Hochschulstudium genann wird, braucht für diese fiktive Stelle auch der Pförtner ein Hochschulstudium.