Autor Thema: Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt  (Read 11110 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #15 am: 11.02.2020 18:22 »
Für die Stelle möglicherweise, aber das ist tariflich unerheblich. Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Isie

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #16 am: 11.02.2020 18:28 »
Das ist nicht richtig. Entscheidend ist, dass für die auszuübende Tätigkeit ein Hochschulstudium erforderlich ist.

Isie

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #17 am: 11.02.2020 18:30 »
Mein Beitrag bezog sich nicht auf Spids Beitrag.

Isie

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #18 am: 11.02.2020 18:35 »
Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.
Das hält nur derjenige für Quatsch, der die Verfasser von Stellenausschreibungen für völlig unfähig hält.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #19 am: 11.02.2020 18:37 »
Das ist nicht richtig. Entscheidend ist, dass für die auszuübende Tätigkeit ein Hochschulstudium erforderlich ist.

Wenn als Anforderung ein Hochschulstudium genann wird, braucht für diese fiktive Stelle auch der Pförtner ein Hochschulstudium.

Für die beiden Damen: es ist tarifrechtlich unbedeutend, ob für die Stelle ein Hochschulstudium notwendig ist. Eingruppiert ist der Tarifbeschäftigte aufgrund der Tarifautomatik in § 12 TVöD, somit ist im vorliegenden Fall der Pförtner, bei dem ausnahmsweise ein Hochschulstudium notwendig ist, in der EG 3 eingruppiert.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #20 am: 11.02.2020 18:39 »
Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.
Das hält nur derjenige für Quatsch, der die Verfasser von Stellenausschreibungen für völlig unfähig hält.

Nein, das hält derjenige für Quatsch, der erkennt, dass die Verfasserin von Stellenausschreibungen keinen Plan von der tarifrechtlichen Eingruppierung und den Anforderungen an Stellenausschreibungen hat und darüber hinaus die Verfasserin verkennt, dass zwischen der Stellenausschreibung und der tarifrechtlichen Eingruppierung keinerlei Korrelation besteht.

Isie

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #21 am: 11.02.2020 18:46 »
In einer Stellenausschreibungen sind üblicherweise die Tätigkeiten genannt, die der Bewerber ausüben soll, sowie die Anforderungen dafür. Im Vorfeld muss sich der Verfasser eine Meinung gebildet haben, wie die auszuübende Tätigkeit unter die Entgeltordnung zu subsumieren ist. Das mag nicht jeder Verfasser getan haben, aber das wäre ziemlich unprofessionell.

Spid

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #22 am: 11.02.2020 19:05 »
Da Eingruppierung und Einstellung zwei völlig unterschiedliche Vorgänge sind, mußte er das nur dann tun, wenn er eine Entgeltgruppe in der Ausschreibung angeben wollte. Davon ab ist der öffentliche AG - im Gegensatz zu anderen AG - zwar verpflichtet, ein sachgerechtes Anforderungsprofil zu definieren, dadurch besteht zwischen den Anforderungen und der Eingruppierung dennoch kein Zusammenhang. Neben dem gerne gewählten Extrembeispiel des Pförtners, der zu 60% Pförtnertätigkeiten ausübt und zu 40% Rechtsgutachten erstellt und den AG vor Gericht vertritt, weshalb ein wissenschaftliches Hochschulstudium gefordert werden kann, die Eingruppierung aber dennoch E3 ist, gibt es nicht wenige Stellen bei Regierungspräsidien in NRW, für die der AG zurecht ein 2. juristisches Staatsexamen fordert, bei denen die auszuübende Tätigkeit jedoch zur Eingruppierung in E9b führt. In den meisten Bundesländern gibt es auch die dollstem Anforderungen an Standesbeamte, die als TB aber in E6-E7 eingruppiert sind.

Isie

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #23 am: 11.02.2020 19:17 »
Danke für die ausführliche Erläuterung. Ich hätte nicht vermutet, dass diese drastischen Beispiele tatsächlich existieren.
Dennoch wäre es ziemlich unprofessionell von Verfassern/innen einer Stellenausschreibung, die beschriebene auszuübende Tätigkeit und die Anforderungen nicht vorher unter die Entgeltordnung subsumiert zu haben. Spätestens im Vorstellungsgespräch kommt die Entgeltgruppe zur Sprache.

Spid

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #24 am: 11.02.2020 19:25 »
Viele Verfasser von Stellenausschreibungen sind ebenso unprofessionell wie der Rest der Personalverwaltung ihres AG.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #25 am: 11.02.2020 20:38 »
Viele Verfasser von Stellenausschreibungen sind ebenso unprofessionell wie der Rest der Personalverwaltung ihres AG.
;D ;D

ErwinT

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #26 am: 11.02.2020 21:11 »
Ok, zurück zu meiner eigentlichen Frage: Wie würdet ihr die Eingruppierung der beschriebenen Stelle einschätzen?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #27 am: 11.02.2020 21:39 »
ab E5 aufwärts, das kommt auf die Arbeitsvorgänge an.
Bezeichnung: Assistent Team im bautechnischen Prüfamt

Verantwortlich für
- Vorgangs- und Prozessmanagement
- Bearbeitung von Projekten bei Verwaltungsverfahren
- Administrative Unterstützung und Koordinierung der Referats-Arbeit
klingt wie neudeutsch für Sekretärin.

Isie

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #28 am: 11.02.2020 21:46 »
Die Anforderung Bachelor Verwaltungsfachwirt deutet aber darauf hin, dass für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Hochschulstudium erforderlich ist. Das wäre dann 9b.
Höchstens. Aber nur, wenn Teil I der EGO gilt und die abgeschlossene Hochschulausbildung für die auszuübende Tätigkeit erforderlich ist.

ErwinT

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Antw:Eingruppierung Assistent Team im bautechnischen Prüfamt
« Antwort #29 am: 11.02.2020 22:23 »
Und jetzt mal kurz zur Info. Die beschriebene Stelle steht schon längst mit Eingruppierung (E10) im Netz. E5 ist eine ziemliche Fehleinschätzung und nein, ich glaube nicht dass derjenige, der die Stellenanzeige erstellt hat, ein Blödmann ist, der keine Ahnung hat. Die Anzeige wurde auch nicht gezielt von mir herausgesucht sondern rein zufällig gewählt. Die Aussage, der Wert der Stelle entspräche irgendetwas um E5 herum, deckt sich insgesamt mit meinem Eindruck dass es für einige hier im Forum zum Sport geworden ist, nach Möglichkeit alle Arten von Tätigkeiten herabzuwürdigen und schlechtzureden. Und die Behauptung, ein für eine Stelle verlangter Abschluss ließe keinerlei Rückschluss auf die Eingruppierung zu, ist möglicherweise in der Theorie zutreffend, aber trotzdem schlicht und ergreifend lebensfremd.
 
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