Das habe ich bereits vermutet, lieber Spid, dass der Verfasser dieser Anzeige natürlich ein Depp sein muss, denn ansonsten müssten Sie ja falsch gelegen haben mit Ihrer Einschätzung und das ist per Definition nicht möglich. Da ist es naheliegender, dass der Stellenausschreiber sich mal eben kurz um fünf Eingruppierungsstufen vertan hat und dass das niemandem bei den Berliner Behörden aufgefallen ist, aber Ihnen. Und klar ist es üblich dass die für eine Stelle vorausgesetzten Abschlüsse in keinerlei Zusammenhang zur Tätigkeit stehen.
Wer hätte denn auch ahnen können, dass die erstbeste E10-Stelle, deren Beschreibung ich hier ohne Angaben zur Eingruppierung zur Diskussion gestellt habe, gleich ein solcher Ausreißer sein würde?