Autor Thema: Eingruppierung als Studienassistentin TV-L (MFA)  (Read 2532 times)

Frank73

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Wie werden Studienassistentinnen im TV-L eingruppiert. In der Entgeltordnung finde ich keine direkten Informationen dazu. Als MFA ist eine Eingruppierung bis maximal E6 (als Leitung E8) vorgesehen. In unserer Klinik werden einige Studienassistenten (auch MFA) jedoch nach E8 und E9 eingruppiert. Mit welcher Rechtsgrundlage könnte ich dies begründen bzw. einen Antrag mit der entsprechenden Tätigkeitsdarstellung/-Beschreibung für eine Mitarbeiterin stellen?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung als Studienassistentin TV-L (MFA)
« Antwort #1 am: 11.02.2020 19:17 »
Studienassistenten, die auf dem Berufsbild MFA aufbauen, sind in den meisten Fällen in E6 eingruppiert, selten auch in E5. Im Bereich TVÖD VKA ermöglicht die Anwendung der allg. Tätigkeitsmerkmale hingegen eine Eingruppierung in Abhängigkeit des Anteils der selbständigen Leistungen, was bei gleicher Tätigkeit häufig zu einer höheren Eingruppierung führt. Vereinzelt helfen sich AG, die nach TV-L zahlen, mit übertariflicher Bezahlung.