Autor Thema: Zusatzurlaub  (Read 1776 times)

lubek

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Zusatzurlaub
« am: 12.02.2020 15:52 »
Hallo, ich bin Tarifbeschäftigter im Wechselschichtdienst und bekomme lt. TV-L 6 Tage Zusatzurlaub im Jahr, nun  habe ich eine Frage, da es zwischen mir und meinem Geschäftszimmer verschieden Auffassungen gibt:

Meines Erachtens habe ich Anspruch auf 6 Tage ZU bei einer Erkrankung bis zur 39. Woche, mei GZ ist der Meinung ,ich habe nur Anspruch auf ZU, so lange ich eine Wechselschichtzulage bekomme.

Wie ist die Rechtslage diesbezüglich?

Vielen Dank

Spid

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Antw:Zusatzurlaub
« Antwort #1 am: 12.02.2020 17:14 »
Voraussetzung für Anspruch auf Zusatzurlaub ist der Anspruch auf die Zulage, siehe §27 Abs. 2 TV-L.

McOldie

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Antw:Zusatzurlaub
« Antwort #2 am: 12.02.2020 17:14 »
Dazu Protokollerklärung zu § 27 Absatz 2 und 3:
 
Der Anspruch auf Zusatzurlaub bemisst sich nach der abgeleisteten Schicht- oder Wechselschichtarbeit und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen nach Absatz 2 oder 3 erfüllt sind. Für die Feststellung, ob ständige Wechselschichtarbeit oder ständige Schichtarbeit vorliegt, ist eine Unterbrechung durch Arbeitsbefreiung, Freizeitausgleich, bezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit in den Grenzen des § 22 unschädlich.

Spid

  • Gast
Antw:Zusatzurlaub
« Antwort #3 am: 12.02.2020 17:17 »
Und das wäre für den Sachverhalt inwiefern von Belang?