Autor Thema: Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen  (Read 3310 times)

SeppiBeppi

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Hallo Leute,

ich hätte da mal eine Frage und vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen.

Meine Freundin hat aus persönlichen Gründen ihren Antrag auf Höhergruppierung nach §29b nicht fristgerecht stellen können und wurde daraufhin automatisch nach 9b übergeleitet. Folgende Situation herrscht in ihrem Team nun vor:

- die alten Kollegen sind alle (nach fristgerechten Antrag) in 9c übergeleitet/eingruppiert worden
- die neuen Kollegen werden nach 9c eingestellt
- ihre Stelle ist nach 9c bewertet

Gibt es für uns nun noch Handlungsoptionen oder sind wir für ewig in der 9b "gefangen"? ;)


Vielen Dank für eure Hilfe :)


Spid

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #1 am: 10.02.2020 20:51 »
Eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit würde den Bestandsschutz beenden.

nichts_tun

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #2 am: 10.02.2020 20:58 »

Gibt es für uns nun noch Handlungsoptionen oder sind wir für ewig in der 9b "gefangen"? ;)


Auf andere Stellenangebote bewerben, die mit EG 9c oder höher ausgeschrieben sind. Ansonsten gilt Spids Aussage.


SeppiBeppi

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #3 am: 10.02.2020 21:05 »
Danke für die Auskünfte - ich hatte sowas schon im Hinterkopf. Dann schlage ich ihr mal vor, dass sie sich auf die offenen Stellen in ihrem Team bewirbt. ;p

Gibt es einen speziellen Grund wieso der Tarifvertrag in ihrem Fall so Hürden aufbaut - so richtig rational nachvollziehen können wir das nicht.

Spid

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #4 am: 10.02.2020 21:09 »
Die Abgabe einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung des Inhalts „ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA“ stellt eine Hürde dar? Wie bewältigt sie denn ihren Alltag?

nichts_tun

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #5 am: 10.02.2020 21:15 »
Danke für die Auskünfte - ich hatte sowas schon im Hinterkopf. Dann schlage ich ihr mal vor, dass sie sich auf die offenen Stellen in ihrem Team bewirbt. ;p

Das ändert ihre auszuübenden Tätigkeiten nicht, wenn ihre Kollegen - sofern verstehe ich das - die selben auszuübenden Tätigkeiten übertragen haben.

Gibt es einen speziellen Grund wieso der Tarifvertrag in ihrem Fall so Hürden aufbaut - so richtig rational nachvollziehen können wir das nicht.

Die Beschäftigten hatten ein Jahr Zeit bzw. verlängerte sich diese Ausschlussfrist bei Schwangerschaften bis zur Wiederkehr, um zu bedenken, ob sie diesen Antrag stellen. Wenn deine Freundin dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tat, muss man sich drei Jahre später darüber nicht beschweren.

SeppiBeppi

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #6 am: 10.02.2020 21:25 »
Eine Schwangerschaft war tatsächlich involviert - ist aber letztendlich auch egal, weil sie offensichtlich alle Fristen verpasst hat.

Für mich als Nicht-ÖDler ist die ganze Situation nur schwer nachvollziehbar, wenn ihre Kollegen für äquivalente Tätigkeiten mehr Kohlen verdienen und sie nun in die Röhre schaut, weil irgendeine Frist verpasst wurde.

Spid

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #7 am: 10.02.2020 21:43 »
Ausschlußfristen sind auch außerhalb des öD Ausschlußfristen. Sie finden sich sehr wohl auch in anderen Tarifwerken mit ähnlichen Konsequenzen.

SeppiBeppi

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #8 am: 10.02.2020 21:54 »
Nachvollziehbar, allerdings hatte ich persönlich noch keinen Kontakt mit irgendwelchen Tarifverträgen. Macht aber auch nix, da die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit eindeutig ist.

Danke euch für die Auskunft :)

MrRossi

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #9 am: 11.02.2020 07:31 »
Wie lange war sie denn "abwesend"?

SeppiBeppi

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #10 am: 11.02.2020 10:10 »
Rund 2 Jahre, allerdings war sie zum 1.1.2017 noch nicht in ihrer Elternzeit. Ist dann alles kurz nach dem 1.1.2017 passiert und somit können lt. meiner Recherche auch nicht irgendwelche Fristverschiebungen eintreten.

In ihren Unterlagen konnte auch das Schreiben des Arbeitgebers zu dem Sachverhalt von Anfang 2017 nicht aufgefunden werden - dafür jede Menge andere Dinge aus der Zeit Anfang 2017.

Als Ergebnis resultierte dann jedenfalls in 2019 weit nach ihrer Rückkehr und Gesprächen mit ihren Kollegen auch erst die Erkenntnis, dass sie da irgendwas verpasst hat.

Und da wundert sich der ÖD über Fachkräftemangel... :D




Spid

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #11 am: 11.02.2020 10:18 »
Der AG hatte hinsichtlich des Antragserfordernis nicht einmal eine Informationspflicht. Er darf davon ausgehen, daß dem AN die tariflichen Regelungen, die auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden, bekannt sind. AN und AG sind schließlich Vertragspartner auf Augenhöhe, die für ihr selbstbestimmtes Handeln selbst verantwortlich sind.

Wastelandwarrior

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Antw:Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
« Antwort #12 am: 13.02.2020 13:55 »
Es gab Konstellationen, in denen man ohne Antrag besser fuhr. Daher das Antragsrecht. Als pauschale Regelung war sie für diese Kollegin schlecht(weil sie die Fristen verpasst hat), für die allermeisten anderen war sie gut.