Autor Thema: Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst  (Read 4804 times)

Uschi

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Mein Chef verlangt, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, die eine Beförderungsstelle haben, pro Woche drei Stunden mehr arbeiten müssen. Er meint damit nicht die Unterrichtszeit, sondern drei Stunden zusätzliche Zeit für Verwaltungsaufgaben. Gilt nach einer Beförderung die 41 Stundenwoche nicht mehr?

Novus

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Chef = Schulleiter?
Lehrer sind zumeist Beamte - kein TV-L - gilt das nur für Angestellte?
Schultyp?
Hintergrund?

Mehr Informationen bitte, so nicht kommentierbar.

Uschi

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Er meint das pauschal für Beamte und TV-L Beschäftigte. Ich selber bin tarifbeschäftigt. Daher steht das hier in dieser Gruppe.

BStromberg

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Scheint ein Tarif- und Dienstrechtsexperte zu sein, dieser "Chef".

Nur weil er sich gutsherrenartig etwas wünscht, heißt das ja noch lange nicht, dass das rechtlich einforderbar wäre.

Bei Tarifbeschäftigten kann man u.U. bei AT-Verträgen davon ausgehen bzw. voraussetzen, dass sie in gewissem Umfang über das reguläre Maß hinaus "Mehrarbeit" leisten... ebenso bei Beamten in der B-Besoldung z.B.

Beim "normalen Lehrkörper einer Schule" fehlt mir aber die Kreativität, eine rechtfertigende Anspruchsnorm aus Sicht des Chefs zu finden. Zumal die kausale Kopplung an den Umstand, das jmd. auf einer Beförderungsstelle sitzt, argumentativ doch sehr hanebüchen wirkt.

Klingt wie eine verkappte PE-Maßnahme, aber insgesamt doch eher krude Praxis.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Bei tarifbeschäftigten Lehrern finden doch gem. §44 Abs. 2 Satz 2 für die Arbeitszeit die Regelungen für die entsprechenden verbeamteten Lehrer, mithin landesrechtliche Regelungen. Ohne Angabe des Bundeslandes dürfte die Bearbeitung der Anfrage also unmöglich sein. Regelmäßig wird es doch so sein, daß eine Lehrverpflichtung in Höhe von 60-70% des Umfangs der Arbeitszeit je nach Schulart und Bundesland vorgegeben ist und der Rest der Arbeitszeit durch den AG nicht konkret ausgestaltet ist. Sofern also die anzuwendenden beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen, kann der AG durchaus die übrige Zeit ganz oder teilweise konkret ausgestalten.

was_guckst_du

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....ja, aber immer unter Beachtung der normalen Wochenarbeitsstunden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Wastelandwarrior

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Zumindest in Berlin bestimmt die "Gesamtkonferenz" den konkreten Umgang mit Arbeitszeiten.

Uschi

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Bei tarifbeschäftigten Lehrern finden doch gem. §44 Abs. 2 Satz 2 für die Arbeitszeit die Regelungen für die entsprechenden verbeamteten Lehrer, mithin landesrechtliche Regelungen. Ohne Angabe des Bundeslandes dürfte die Bearbeitung der Anfrage also unmöglich sein. Regelmäßig wird es doch so sein, daß eine Lehrverpflichtung in Höhe von 60-70% des Umfangs der Arbeitszeit je nach Schulart und Bundesland vorgegeben ist und der Rest der Arbeitszeit durch den AG nicht konkret ausgestaltet ist. Sofern also die anzuwendenden beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen, kann der AG durchaus die übrige Zeit ganz oder teilweise konkret ausgestalten.

Das Bundesland ist NRW. Natürlich darf der AG die Arbeitszeit im genannten Rahmen ausgestalten, aber darf dabei eine Regelarbeitszeit überschritten werden? Mein Schulleiter ist tatsächlich der Ansicht, dass er die Zeit für die genannten Tätigkeiten auf die normale Arbeitszeit draufsatteln darf. Heißt also konkret: statt 41 Wochenstunden, nun 44 Wochenstunden.

Fragmon

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In vielen Bundesländern ist es geregelt, dass Lehrer pro Monat drei Überstunden machen müssen /dürfen ohne einen Ausgleich dafür zu erhalten.

Pro Woche ist das schon etwas viel ohne Ausgleich.

Spid

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Bei tarifbeschäftigten Lehrern finden doch gem. §44 Abs. 2 Satz 2 für die Arbeitszeit die Regelungen für die entsprechenden verbeamteten Lehrer, mithin landesrechtliche Regelungen. Ohne Angabe des Bundeslandes dürfte die Bearbeitung der Anfrage also unmöglich sein. Regelmäßig wird es doch so sein, daß eine Lehrverpflichtung in Höhe von 60-70% des Umfangs der Arbeitszeit je nach Schulart und Bundesland vorgegeben ist und der Rest der Arbeitszeit durch den AG nicht konkret ausgestaltet ist. Sofern also die anzuwendenden beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen, kann der AG durchaus die übrige Zeit ganz oder teilweise konkret ausgestalten.

Das Bundesland ist NRW. Natürlich darf der AG die Arbeitszeit im genannten Rahmen ausgestalten, aber darf dabei eine Regelarbeitszeit überschritten werden? Mein Schulleiter ist tatsächlich der Ansicht, dass er die Zeit für die genannten Tätigkeiten auf die normale Arbeitszeit draufsatteln darf. Heißt also konkret: statt 41 Wochenstunden, nun 44 Wochenstunden.

Na, wenn der Schulleiter diese Auffassung vertritt, wird er ja sicherlich die Rechtsgrundlage dafür benennen können.

Uschi

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Antw:Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst
« Antwort #10 am: 13.02.2020 12:45 »
Na, wenn der Schulleiter diese Auffassung vertritt, wird er ja sicherlich die Rechtsgrundlage dafür benennen können.
Genau das ist der Grund, warum ich hier poste. Gibt es dafür ernsthaft eine Rechtsgrundlage? Ich jedenfalls habe keine gefunden.

Spid

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Antw:Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst
« Antwort #11 am: 13.02.2020 13:09 »
Das ist ja auch völlig legitim, hier zu fragen. Es hat nun aber verhältnismäßig lange niemand eine benannt. Da es sich um beamtenrechtliche Regelungen handelt, die auf TB angewandt werden, böte sich vielleicht auch eine entsprechende Frage im Unterforum Beamte der Länder und Kommunen an. Du könntest aber auch einfach Deinen Schulleiter nach der Rechtsgrundlage seines Handelns fragen.

Lars73

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Antw:Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst
« Antwort #12 am: 13.02.2020 13:12 »
Werden denn 44 h angeordnet? Oder X Unterrichtsstunden plus Y Stunden für weitere Aufgaben? Die X Unterrichtsstunden sind ja nicht so eindeutig Z Arbeitsstunden.

Wichtig ist wie die Anweisung konkret aussieht und werden Überstunden angeordnet. Was sagt der Personalrat der hinsichtlich Lage der Arbeitszeit oder Überstunden ggf. in der Mitbestimmung ist?

Wastelandwarrior

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Antw:Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst
« Antwort #13 am: 13.02.2020 13:43 »
Das ist ja auch völlig legitim, hier zu fragen. Es hat nun aber verhältnismäßig lange niemand eine benannt. Da es sich um beamtenrechtliche Regelungen handelt, die auf TB angewandt werden, böte sich vielleicht auch eine entsprechende Frage im Unterforum Beamte der Länder und Kommunen an. Du könntest aber auch einfach Deinen Schulleiter nach der Rechtsgrundlage seines Handelns fragen.
Das sage ich meiner Bekannten schon seit Jahren... Schulen sind für TB rechtsfreier Raum. Da würden sich Klagen einfach mal lohnen.

Novus

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Antw:Drei Stunden Mehrarbeit nach Beförderung im Schuldienst
« Antwort #14 am: 14.02.2020 14:05 »
Wie oben bereits beschrieben:
Es finden die Bestimmungen des jeweiligen Landesbeamtengesetzes Anwendung, nicht die im TV-L

In NRW:

§ 61
Mehrarbeit

(1) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird sie oder er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihr oder ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.

(2) Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum von längstens 480 Stunden im Jahr eine Mehrarbeitsvergütung erhalten.


https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650

Empfehlung: Im Beamtenteil des Forums fragen, wird wohl eher Betroffene dort geben! - Ah ist schon, alles gut :)