Autor Thema: AL II / BL II  (Read 2323 times)

Liselotte

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AL II / BL II
« am: 13.02.2020 16:27 »
Hallo zusammen,

unsere Kommune verlangt für jede neue Stelle einen AL bzw. BL II. Ist das bei Euch auch so? Es gibt schon gar keine Stellen mehr, die ohne diese Voraussetzung ausgeschrieben sind. Das bedeutet, ich - als Angestellter ohne Verwaltungsausbildung - habe gar keine Chance mich zu bewerben, da ich jedes Mal (obwohl ich das Anforderungsprofil erfülle) nicht mal zum VG eingeladen werde, da ich den AL II nicht habe. Das Personalamt stellt sich quer. Sie möchten keine Quereinsteiger. Ich habe studiert und bin in 9c eingruppiert. Ich habe gar keine weiteren Einsatzmöglichkeiten mehr bei uns, obwohl wir sehr groß aufgestellt sind.
Ich habe schon überlegt, wohin das führt? Es gehen so viele in Rente in den nächsten Jahren. Fachpersonal kommt keins nach. Da reichen die Auszubildenden auch nicht mehr. Meiner Meinung nach muss das Personalamt sich umstellen, da sonst keine Kräfte mehr da sind. Sie bieten einem den AL II an, jedoch mit Einbringung von Urlaubstagen, Freizeit und Geld. Also nicht wirklich attraktiv. Und für die Bereiche, in die man möchte, hat man eigentlich schon das nötige Know-how. Wie seht ihr das? Ist ein AL bzw. BL II dringend nötig? Kann man diesem irgendwie umgehen? Wie machen eure AG das?

Ich freue mich auf Anregungen.

Danke und viele Grüße


Kat

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Antw:AL II / BL II
« Antwort #1 am: 13.02.2020 16:32 »
Na ja, ich kann schon verstehen, dass ein Arbeitgeber keinen Ingenieur z.B. auf eine Verwaltungsstelle setzen will. Der weiß ja nciht mal, was ein Verwaltungsakt ist und kann keine Gesetze lesen. Und wenn der Arbeitgeber jemanden mit Verwaltungsausbildung will, dann ist das so. Auch wenn theoretisch auch anderes möglich ist, es ist nicht einklagbar. Bei uns werden Verwaltungsstellen auch nur für Verwaltungsleute ausgeschrieben und nur in den ganz niedrigen Vergütungsgruppen auch mal an Leute ohne. Da wird aber auch nicht viel an Wissen verlangt.  Und ein Arzt oder Ingenieur will sicher nicht als Schulsekretär arbeiten.

Spid

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Antw:AL II / BL II
« Antwort #2 am: 13.02.2020 16:33 »
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

RsQ

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Antw:AL II / BL II
« Antwort #3 am: 13.02.2020 16:42 »
Man muss hier wohl inhaltlich mehr trennen, als es das Ausbildungs-Label letztlich tut.

Der Großteil der Verwaltung wird m.E. von jenen getragen, die echte Fachkenntnisse der Verwaltung und ihres speziellen Bereiches haben. Aber es gibt m.E. auch viele Tätigkeiten, die man auf Anlernbasis übernehmen könnte.

Ich war bspw. mal im Rahmen eines Praktikums vier Wochen in einer oberen Landesbehörde. Was dort im Bürodienst erledigt wurde, hätte ich mir nach zwei Wochen Zuschauen recht locker zugetraut. Allerdings waren das auch eher klassische Sekretariatsaufgaben. Für Aufgaben in Bereichen von Bauverwaltung & Co. würde ich das nicht so voreilig behaupten. Dennoch denke ich, dass viele "Studierte" (natürlich in Verbindung mit Berufserfahrung), sofern sie sich denn für eine Tätigkeit inhaltlich interessieren, auch für Tätigkeiten "quer-geeignet" sind, für die üblicherweise ein VFA-Abschluss gefordert wird.

Lars73

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Antw:AL II / BL II
« Antwort #4 am: 13.02.2020 16:44 »
Steht der AL II im Anforderungsprofil? Dann erfüllst du diese Voraussetzung ja gerade nicht.

Sinnvoll sind solche starren Anforderungsprofile nicht. Gibt es bei uns auch nicht.

Meine Empfehlung wäre also ggf. den Arbeitgeber zu wechseln.

Kat

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Antw:AL II / BL II
« Antwort #5 am: 14.02.2020 11:53 »
Beim Arbeitsamt gibts die auch nicht. Da werden dann auch schonmal Friseure zu Leistungssachbearbeitern. Mit den entsprechenden Folgen für die Kunden und die Widerspruchs- und Klagestelle.

Lars73

  • Gast
Antw:AL II / BL II
« Antwort #6 am: 14.02.2020 12:10 »
Naja die Regelung hat ja keine Auswirkungen auf die Personalauswahl sondern maximal auf die Eingruppierung/Bezahlung. Wichtig ist eine sachgerechte Personalauswahl und Weiterbildung. Die Prüfungspflicht ist da nicht wirklich relevant.