BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
...und solange die Elternteile
nicht verheiratet sind, gibt es sogar überhaupt kein Szenario, in dem die Kinder in die PKV "müssen", wenn die Mutter derjenige Elternteil ist, der in der GKV ist.
Bei verheirateten Elternteilen
müssen gemeinsame Kinder dann in die PKV (oder frewillig GKV), wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger als das des privat versicherten ist
und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
Nur als Ergänzung...