Autor Thema: Bundesbeamter in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung  (Read 10027 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
@Tim:
Freu dich, es gibt genug Leute in der PKV die gerne in die GKV zurück würden, auch zum vermeintlich hohen Tarif. Gründe gibt es genug, mag ich jetzt nicht durchkauen, gab es glaube ich sogar schon im neuen Forum einen Thread zu.
Aber eher nicht Beamte die das doppelt in der GKV zahlen als die Angestellten

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,794
So isses

Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
So isses

Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
Bei Vollzeitbeamte und ab A9 gehe ich da aus dem Bauch heraus mit.
Bei Teilzeit....
oder wenn sie nicht mehr den AG Anteil selber zahlen müssen, dann ....

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,794
Hallo,

ja die Einschränkung muss ich machen. Das Hamburger Modell, d.h. AG-Anteil zur GKV statt Beihilfe, würde die GKV viel attraktiver machen. Leider haben diese Wahlmöglichkeit nur einige Neubeamte.

sr4711

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 89
Es gibt auch genug Konstellationen, in denen sich der "volle" Betrag aus Sicht der Betroffenen lohnt bzw. akzeptierenswert erscheint. Man kann aus diversen Gründen auch dem PKV-System grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen.

Johnny75

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!

...und solange die Elternteile nicht verheiratet sind, gibt es sogar überhaupt kein Szenario, in dem die Kinder in die PKV "müssen", wenn die Mutter derjenige Elternteil ist, der in der GKV ist.

Bei verheirateten Elternteilen müssen gemeinsame Kinder dann in die PKV (oder frewillig GKV), wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger als das des privat versicherten ist und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)

Nur als Ergänzung...


WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
Wo man ja idR erst im hD hinkommt.

BATKFMaui

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!

Vielen Dank für Ihr Angebot, mir "Ahnung" zu verschaffen!
Können Sie uns die bedingungen nennen, unter welchen Kinder und Ehegatten in der GKV verbleiben können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
..wer lesen kann ist im Vorteil... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!

Vielen Dank für Ihr Angebot, mir "Ahnung" zu verschaffen!
Können Sie uns die bedingungen nennen, unter welchen Kinder und Ehegatten in der GKV verbleiben können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!

...und solange die Elternteile nicht verheiratet sind, gibt es sogar überhaupt kein Szenario, in dem die Kinder in die PKV "müssen", wenn die Mutter derjenige Elternteil ist, der in der GKV ist.

Bei verheirateten Elternteilen müssen gemeinsame Kinder dann in die PKV (oder frewillig GKV), wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger als das des privat versicherten ist und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)

Nur als Ergänzung...


:-* :-*

Gerda Schwäbel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Kleine Anmerkung zu

... und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt … (SGB V § 10 Abs. 3)

insbesondere zu "(Brutto-)Einkommen". Die gesetzliche Regelung (§ 10 Abs. 3 SGB V) verwendet stattdessen den Begriff "Gesamteinkommen" und was man darunter versteht sagt uns § 16 SGB IV: Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind die Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Bruttobezüge sind deshalb mindestens um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000 €) zu vermindern. Und was man auch nicht unbedingt aus der Regelung herauslesen kann: Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).

Johnny75

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).

Vielen Dank für die Präzisierung, Frau Schwäbel! :)

Den Teil mit dem Familienzuschlag hatte ich auf einer einschlägigen Webseite auch gesehen, habe ihn aber außen vor gelassen, da ich keine Rechtsgrundlage hierfür finden konnte - dank Ihnen bin ich nun auch in dieser Hinsicht schlauer ;)

@wasdennnun: Fast, aber nicht ganz: A 13 Stufe 6 reicht theoretisch - sogar abzgl. des € 1.000,- AN-Pauschbetrags ;)

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
So isses

Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete?  ???

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
So isses

Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete?  ???
weil man eine Lebenszeit nach Kinder hat, auch als Beamter
und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht

Ich würde mich auch als Anwärter immer privat versichern. Wenn man nicht übernommen wird, ist man eh wieder pflichtversichert.