Hallo, ich bin Tarifbeschäftigter im Wechselschichtdienst und bekomme lt. TV-L 6 Tage Zusatzurlaub im Jahr, nun habe ich eine Frage, da es zwischen mir und meinem Geschäftszimmer verschieden Auffassungen gibt:
Meines Erachtens habe ich Anspruch auf 6 Tage ZU bei einer Erkrankung bis zur 39. Woche, mei GZ ist der Meinung ,ich habe nur Anspruch auf ZU, so lange ich eine Wechselschichtzulage bekomme.
Wie ist die Rechtslage diesbezüglich?
Vielen Dank