Autor Thema: gDienst ohne Bachelor-Abschluss aber mit Master-Abschluss 60 ECTS???  (Read 6213 times)

Tim

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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hochschule Mainz bietet einen berufsbegleitenden Master-Studiengang in Geoinformatik (60 ECTS-Punkte) an. Die Besonderheit hierbei ist, dass man diesen Studiengang auch ohne einen Bachelor-Abschluss, vorausgesetzt man schafft die Eignungsprüfung, beginnen kann.
Leider erkennt die Bundeslaufbahnverordnung diesen Studiengang wegen fehlenden Bachelor-Abschluss (mind. 180 ECTS-Punkte) nicht an.
ABER:
Auf meine Nachfrage an unsere Juristen bekam ich folgende Antwort:

Nicht bekannt ist hier, ob die Länder abweichende Regelungen getroffen haben.

Bei Personen, die nicht die im Bundesbeamtengesetz (BBG) genannten Bildungsvoraussetzungen besitzen, ist die Anerkennung einer Befähigung für eine Beamtenlaufbahn des Bundes nur als sogenannter „anderer Bewerber“ möglich. Nach dem Laufbahnrecht stellen die Bewerber, die die geforderten Bildungsvoraussetzungen besitzen, allerdings den Regeltyp und die anderen Bewerber die Ausnahme dar. Demgemäß können andere Bewerber nur dann berücksichtigt werden, wenn geeignete Laufbahnbewerber nicht zur Verfügung stehen oder wenn ein besonderes dienstliches Interesse an deren fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen besteht. Nach § 19 BBG und § 22 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) stellt der Bundespersonalausschuss auf Antrag der obersten Bundesbehörde, in deren Geschäftsbereich der sog. andere Bewerber eingestellt werden soll, die Befähigung fest. Betroffene selbst können keinen Antrag an den Bundespersonalausschuss richten, da gemäß der gesetzlichen Aufgabenzuweisung der Bundespersonalausschuss ausschließlich im dienstlichen Interesse tätig wird. Neben den o. g. Voraussetzungen verlangt der Bundespersonalausschuss eine bestimmte Dauer der Berufserfahrung in Tätigkeiten, die der Laufbahn entsprechen. Ferner ist eine Prüfung abzulegen.


Nun meine Frage an euch?
Kennt ihr jemanden, der diesen Weg gegangen erfolgreich gegangen ist?

Mit freundlichen Grüßen
Tim.

BMIOberbehörde

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Hallo,

der Master wird wegen fehlenden Credit Point nicht anerkannt.
Der Master, der für den h.D. qualifiziert wird ist einer, der in Summe (Bachelor + Master) 300 CP enthält. Dies kann über zusätzliche Leistungen in Höhe von 60 CP nach dem regulären 180er bachelor, oder aber durch einen 240 CP Bachelor + 60 CP Master erlangt werden.

Nur weil du zu einem Studiengang zugelassen wirst bedeutet dies nicht, dass dieser dann die Anerkennung im Sinne der BLV besitzt, bzw. du nach dessen Abschluss über das erforderliche Studium verfügst.

Viele Grüße

2strong

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Mitnichten ist eine Einstellung im höheren Dienst des Bundes erst ab kumulativ 300 Credit Points möglich. Darum geht es aber auch vorliegend nicht.

Eine Einstellung im gehobenen Dienst wird an der erforderlichen Qualifikation des Bachelors scheitern und eine Anerkennung als anderer Bewerber an der Verfügbarkeit anderer geeigneter Laufbahnbewerber (also solchen mit Bachelor) bzw. am fehlenden besonderes dienstliches Interesse an Seinen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen.

Die Fälle, die der Bundespersonalausschuss anerkennt, sind handverlesen. Für eine 0815-Inspektorenstelle interessiert sich da keine Sau.

BStromberg

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Mitnichten ist eine Einstellung im höheren Dienst des Bundes erst ab kumulativ 300 Credit Points möglich. Darum geht es aber auch vorliegend nicht.

Eine Einstellung im gehobenen Dienst wird an der erforderlichen Qualifikation des Bachelors scheitern und eine Anerkennung als anderer Bewerber an der Verfügbarkeit anderer geeigneter Laufbahnbewerber (also solchen mit Bachelor) bzw. am fehlenden besonderes dienstliches Interesse an Seinen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen.

Die Fälle, die der Bundespersonalausschuss anerkennt, sind handverlesen. Für eine 0815-Inspektorenstelle interessiert sich da keine Sau.

Sehr schön zusammengefasst  ;)
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

BMIOberbehörde

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Trotzdem die Frage, welcher Master unter 300 CP wird als Äquivaltent zum universitären Hochschulabschluss angesehen??

Spid

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Master haben keine 300CP, sie haben 60, 90 oder 120 CP.

BMIOberbehörde

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Es ging um die Kumulation von Bachelor und Master auf 300 CP (Wie oben bereits beschrieben, wenn man sich nicht zu schade ist, den gesamten Thread zu lesen ;) )

Spid

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Ich habe den ganzen Thread gelesen. Es ändert nichts an meiner zutreffenden Erwiderung und ihrer Berechtigung.

BMIOberbehörde

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Stimmt, zutreffend ist auch die CP, für Credit Point steht, hat nur beides gleich wenig mit der Sache zu tun

2strong

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Trotzdem die Frage, welcher Master unter 300 CP wird als Äquivaltent zum universitären Hochschulabschluss angesehen??
Es existieren hierzu keine allgemeingültigen Vorgaben. Manche Behörden wollen in Summe mindestens 300 CP sehen, andere geben keinen entsprechenden Mindestwert vor. Dass jemand Mindestwerte allein für den Master verlangt, ist mir nicht bekannt, aber auch nicht auszuschließen.

AlfonsoSchmidt

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Im Zuge der Fachkräftemangel sollten Regierenden diese Einschränkung aufheben.
Wenn zig Jahre einschlägige Arbeitserfahrung vorweist hat meiner Meinung die Fähigkeiten eines Bachelor-Grundstudiums.


Spid

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Meinungen sind frei - wenn man jedoch bedenkt, daß arbeitswissenschaftlich erwiesen ist, daß sich Erfahrung nach einem Jahr in einer Tätigkeit nicht mehr auswirkt und mehr als 10 Jahre in gleicher Tätigkeit zu Leistungsabfall führen, weiß man aber, was man von manchen Meinungen zu halten hat. Wenn man es aufgrund des Äußerers derselben nicht ohnehin bereits wußte...

AlfonsoSchmidt

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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hochschule Mainz bietet einen berufsbegleitenden Master-Studiengang in Geoinformatik (60 ECTS-Punkte) an. Die Besonderheit hierbei ist, dass man diesen Studiengang auch ohne einen Bachelor-Abschluss, vorausgesetzt man schafft die Eignungsprüfung, beginnen kann.
Leider erkennt die Bundeslaufbahnverordnung diesen Studiengang wegen fehlenden Bachelor-Abschluss (mind. 180 ECTS-Punkte) nicht an.
ABER:
Auf meine Nachfrage an unsere Juristen bekam ich folgende Antwort:

Nicht bekannt ist hier, ob die Länder abweichende Regelungen getroffen haben.

Bei Personen, die nicht die im Bundesbeamtengesetz (BBG) genannten Bildungsvoraussetzungen besitzen, ist die Anerkennung einer Befähigung für eine Beamtenlaufbahn des Bundes nur als sogenannter „anderer Bewerber“ möglich. Nach dem Laufbahnrecht stellen die Bewerber, die die geforderten Bildungsvoraussetzungen besitzen, allerdings den Regeltyp und die anderen Bewerber die Ausnahme dar. Demgemäß können andere Bewerber nur dann berücksichtigt werden, wenn geeignete Laufbahnbewerber nicht zur Verfügung stehen oder wenn ein besonderes dienstliches Interesse an deren fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen besteht. Nach § 19 BBG und § 22 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) stellt der Bundespersonalausschuss auf Antrag der obersten Bundesbehörde, in deren Geschäftsbereich der sog. andere Bewerber eingestellt werden soll, die Befähigung fest. Betroffene selbst können keinen Antrag an den Bundespersonalausschuss richten, da gemäß der gesetzlichen Aufgabenzuweisung der Bundespersonalausschuss ausschließlich im dienstlichen Interesse tätig wird. Neben den o. g. Voraussetzungen verlangt der Bundespersonalausschuss eine bestimmte Dauer der Berufserfahrung in Tätigkeiten, die der Laufbahn entsprechen. Ferner ist eine Prüfung abzulegen.


Nun meine Frage an euch?
Kennt ihr jemanden, der diesen Weg gegangen erfolgreich gegangen ist?

Mit freundlichen Grüßen
Tim.


Wenn du erstmal den Master of Eng. in der Tasche hast dann wird dir wohl es keiner wegnehmen.
Nach der jetzigen Gesetzeslage kannst du wahrscheinlich nicht viel mit dem Abschluss anfangen aber wer weisss wer weissss!!
vielleicht küttet ja was jutes!
Im Koalitionsvertrag gibt es bestimmt einige Neuerungen! Mache dich mal schlau!

clarion

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Hallo Tim,

ich kenne keinen Geodäten/Geomatiker oder Vermesser, auf denen das zutrifft. Ich kenne mehrere aus verschiedenen Bundesländern.

Der Casus Knacktus als besondere Bewerber ist hier das dienstlicher Interesse. Vermesser sind zwar eine rare Spezies, aber echte hoheitliche Tätigkeiten fallen nur gelegentlich an. Wenn man halt einen bestimmten Geodäten/Geomatiker haben will, der die Laufbahnvoraussetzung nicht erfüllt, dann stellt man ihn eben als Tarifbeschäftigten ein. IdR. müssen nur die Leiter der behördlichen Vermessungsstellen Beamte sein.

Wenn ich Dich richtig verstehe, bist du verbeamteter Vermessungstechniker und würdest gerne -ohne zuvor einen Bachelor abzulegen- den Master machen und damit die Vorraussetzung für den höheren Dienst schaffen? Ist das korrekt? Auch wenn Du den Master machen könntest, hättest Du noch immer kein Referendariat, das Vorausetzung für die Verbeamtung im höheren Dienst ist.

Bitte beachte auch, dass Vermesser in gehobenen Dienst extrem gesucht sind, die mit Laufbahnberechtigung für den höheren Dienst aber nicht! Von denen gibt es (fast) genug, somit wäre dann auch die zweite Voraussetzung (keine Bewerber mit Laufbahnberechtigung) nicht erfüllt.

Von daher würde ich Dir doch eher raten, Rücksprache mit Deiner Behörde zu nehmen, und zu fragen, ob man Dir im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme einen Bachelorstudiengang finanziert und/oder beurlaubt. Irgendwo (Dresden?) gibt es auch einen Fernstudiengang, bei dem Du (in Teilzeit) weiter arbeiten könntest. Du solltest auch fragen, ob man Dich mit Studienabschluss auch die Laufbahn in den gehobenen Dienst wechseln lässt.

Tim

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Hallo Tim,

ich kenne keinen Geodäten/Geomatiker oder Vermesser, auf denen das zutrifft. Ich kenne mehrere aus verschiedenen Bundesländern.

Der Casus Knacktus als besondere Bewerber ist hier das dienstlicher Interesse. Vermesser sind zwar eine rare Spezies, aber echte hoheitliche Tätigkeiten fallen nur gelegentlich an. Wenn man halt einen bestimmten Geodäten/Geomatiker haben will, der die Laufbahnvoraussetzung nicht erfüllt, dann stellt man ihn eben als Tarifbeschäftigten ein. IdR. müssen nur die Leiter der behördlichen Vermessungsstellen Beamte sein.



Wenn ich Dich richtig verstehe, bist du verbeamteter Vermessungstechniker und würdest gerne -ohne zuvor einen Bachelor abzulegen- den Master machen und damit die Vorraussetzung für den höheren Dienst schaffen? Ist das korrekt? Auch wenn Du den Master machen könntest, hättest Du noch immer kein Referendariat, das Vorausetzung für die Verbeamtung im höheren Dienst ist.

Bitte beachte auch, dass Vermesser in gehobenen Dienst extrem gesucht sind, die mit Laufbahnberechtigung für den höheren Dienst aber nicht! Von denen gibt es (fast) genug, somit wäre dann auch die zweite Voraussetzung (keine Bewerber mit Laufbahnberechtigung) nicht erfüllt.

Von daher würde ich Dir doch eher raten, Rücksprache mit Deiner Behörde zu nehmen, und zu fragen, ob man Dir im Rahmen einer Personalentwicklungsmaßnahme einen Bachelorstudiengang finanziert und/oder beurlaubt. Irgendwo (Dresden?) gibt es auch einen Fernstudiengang, bei dem Du (in Teilzeit) weiter arbeiten könntest. Du solltest auch fragen, ob man Dich mit Studienabschluss auch die Laufbahn in den gehobenen Dienst wechseln lässt.

Hallo,
mein Ziel ist auch der gehobene Dienst.
Ich dachte halt, dass man mit einem Master in Geoinformatik Bewerbungsfähig wäre, aber in dieser Hinsicht ist die BLV noch nicht angepasst.
Die Hochschulgesetze, was mich dazu bewegt eine Eignungsprüfung erfolgreich abzuschließen, schon.
Vielleicht zieht irgendwann mal die Bundeslaufbahnverordnung nach aber das steht in den Sternen.

Daher überlege ich mir
a) einfach machen, weil mir es Spaß macht
b) nichts machen und weiterhin 0815 im Büro zu sitzen.

Meine Personalstelle ist Mitarbeiter unfreundlich:))