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gDienst ohne Bachelor-Abschluss aber mit Master-Abschluss 60 ECTS???
Tim:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hochschule Mainz bietet einen berufsbegleitenden Master-Studiengang in Geoinformatik (60 ECTS-Punkte) an. Die Besonderheit hierbei ist, dass man diesen Studiengang auch ohne einen Bachelor-Abschluss, vorausgesetzt man schafft die Eignungsprüfung, beginnen kann.
Leider erkennt die Bundeslaufbahnverordnung diesen Studiengang wegen fehlenden Bachelor-Abschluss (mind. 180 ECTS-Punkte) nicht an.
ABER:
Auf meine Nachfrage an unsere Juristen bekam ich folgende Antwort:
Nicht bekannt ist hier, ob die Länder abweichende Regelungen getroffen haben.
Bei Personen, die nicht die im Bundesbeamtengesetz (BBG) genannten Bildungsvoraussetzungen besitzen, ist die Anerkennung einer Befähigung für eine Beamtenlaufbahn des Bundes nur als sogenannter „anderer Bewerber“ möglich. Nach dem Laufbahnrecht stellen die Bewerber, die die geforderten Bildungsvoraussetzungen besitzen, allerdings den Regeltyp und die anderen Bewerber die Ausnahme dar. Demgemäß können andere Bewerber nur dann berücksichtigt werden, wenn geeignete Laufbahnbewerber nicht zur Verfügung stehen oder wenn ein besonderes dienstliches Interesse an deren fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen besteht. Nach § 19 BBG und § 22 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) stellt der Bundespersonalausschuss auf Antrag der obersten Bundesbehörde, in deren Geschäftsbereich der sog. andere Bewerber eingestellt werden soll, die Befähigung fest. Betroffene selbst können keinen Antrag an den Bundespersonalausschuss richten, da gemäß der gesetzlichen Aufgabenzuweisung der Bundespersonalausschuss ausschließlich im dienstlichen Interesse tätig wird. Neben den o. g. Voraussetzungen verlangt der Bundespersonalausschuss eine bestimmte Dauer der Berufserfahrung in Tätigkeiten, die der Laufbahn entsprechen. Ferner ist eine Prüfung abzulegen.
Nun meine Frage an euch?
Kennt ihr jemanden, der diesen Weg gegangen erfolgreich gegangen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Tim.
BMIOberbehörde:
Hallo,
der Master wird wegen fehlenden Credit Point nicht anerkannt.
Der Master, der für den h.D. qualifiziert wird ist einer, der in Summe (Bachelor + Master) 300 CP enthält. Dies kann über zusätzliche Leistungen in Höhe von 60 CP nach dem regulären 180er bachelor, oder aber durch einen 240 CP Bachelor + 60 CP Master erlangt werden.
Nur weil du zu einem Studiengang zugelassen wirst bedeutet dies nicht, dass dieser dann die Anerkennung im Sinne der BLV besitzt, bzw. du nach dessen Abschluss über das erforderliche Studium verfügst.
Viele Grüße
2strong:
Mitnichten ist eine Einstellung im höheren Dienst des Bundes erst ab kumulativ 300 Credit Points möglich. Darum geht es aber auch vorliegend nicht.
Eine Einstellung im gehobenen Dienst wird an der erforderlichen Qualifikation des Bachelors scheitern und eine Anerkennung als anderer Bewerber an der Verfügbarkeit anderer geeigneter Laufbahnbewerber (also solchen mit Bachelor) bzw. am fehlenden besonderes dienstliches Interesse an Seinen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen.
Die Fälle, die der Bundespersonalausschuss anerkennt, sind handverlesen. Für eine 0815-Inspektorenstelle interessiert sich da keine Sau.
BStromberg:
--- Zitat von: 2strong am 15.02.2020 08:51 ---Mitnichten ist eine Einstellung im höheren Dienst des Bundes erst ab kumulativ 300 Credit Points möglich. Darum geht es aber auch vorliegend nicht.
Eine Einstellung im gehobenen Dienst wird an der erforderlichen Qualifikation des Bachelors scheitern und eine Anerkennung als anderer Bewerber an der Verfügbarkeit anderer geeigneter Laufbahnbewerber (also solchen mit Bachelor) bzw. am fehlenden besonderes dienstliches Interesse an Seinen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen.
Die Fälle, die der Bundespersonalausschuss anerkennt, sind handverlesen. Für eine 0815-Inspektorenstelle interessiert sich da keine Sau.
--- End quote ---
Sehr schön zusammengefasst ;)
BMIOberbehörde:
Trotzdem die Frage, welcher Master unter 300 CP wird als Äquivaltent zum universitären Hochschulabschluss angesehen??
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