Guten Morgen ins Forum...
Ich habe eine Frage zur Gewährung von Familienzuschlag Stufe 1 und 2 bei folgender Konstellation einer Patchworkfamilie.
Derzeitige Situation:
Soldat, unverheiratet, 2 eigene Kinder (leben nicht im eigenen Haushalt): Momentan Bezug von Familienzuschlag Stufe 2 kinderbezogener Anteil in Höhe von 252,64 € für die beiden Kinder, Familienzuschlag Stufe 1 steht natürlich nicht zu, da die eigenen Kinder nicht im eigenen Haushalt leben
Zukünftige Situation:
Soldat, bald verheiratet, 2 eigene Kinder (leben nicht im eigenen Haushalt), in naher Zukunft 1 gemeinsames Kind mit der zukünftigen Ehefrau, 2 Stiefkinder welche im gemeinsamen Haushalt leben (1 Stiefkind von den beiden hat einen Papa der ebenfalls Soldat ist)
Nach meinem Kenntnisstand ergibt sich dann folgende zukünftige Gewährung von Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2
1. eigenes Kind (nicht im eigenen Haushalt): 126,32 €
2. eigenes Kind (nicht im eigenen Haushalt): 126,32 €
3. zukünftig gemeinsames Kind (im gemeinsamen Haushalt): 393,57 € korrekt?
4. Stiefkind (im gemeinsamen Haushalt): ?
5. Stiefkind (im gemeinsamen Haushalt): ? (Papa ebenfalls Soldat)
zusätzlich Familienzuschlag Stufe 1: 147,77 € da verheiratet/gemeinsames Kind im gemeinsamen Haushalt
Kann hier jemand weiterhelfen, wie die zukünftige Zahlung des Familienzuschlages Stufe 2 ausschaut, gerade im Hinblick auf die Stiefkinder?