Autor Thema: Arbeitszeugnis  (Read 7594 times)

Liselotte

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Arbeitszeugnis
« am: 13.02.2020 16:18 »
Hallo zusammen,

ich möchte mich bewerben und wollte ein Zwischenzeugnis vom Personalamt haben. Leider haben diese abgelehnt, da sie meinten, dass ich keinen wichtigen Grund vorlegen kann. Es gibt zwar den Paragraphen im TVöD, aber ich frage mich, wie das so bei anderen Kommunen ist? Stellt sich das Personalamt bei Euch auch so an? Was ist dabei ein Zwischenzeugnis auszustellen? Privatrechtlich klappt es doch auch...

Danke und Gruß
Liselotte

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: 13.02.2020 16:21 »
Der Anspruch auf das Zwischenzeugnis ist doch ein arbeits- und somit ein zivilrechtlicher Anspruch. Die Bewerbung ist ein triftiger Grund, einen wichtigen Grund braucht es nicht. Der Anspruch läßt sich gerichtlich durchsetzen.

Liselotte

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #2 am: 13.02.2020 16:29 »
Ja, aber dadurch, dass man es nicht unbedingt sagen will, dass man sich wegbewerben möchte (kommt nicht so gut beim Chef), ist es schwierig. Gibt es evtl. andere Vorschläge? Tipps?

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #3 am: 13.02.2020 16:32 »
Wenn Du eh gehen möchtest, was interessiert es Dich, was irgendwer dazu meint?

Lars73

  • Gast
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #4 am: 13.02.2020 16:35 »
Ich möchte gern ein Zwischenzeugnis um es mir an die Pinnwand zu heften funktioniert halt nicht. Du musst halt sagen, dass du es für Bewerbungen willst. Wobei doch sowieso jedem klar ist was der Hintergrund der Frage ist (wenn es nicht einen Wechsel des Vorgesetzten oder deutliche Änderung der Aufgaben gab/gibt).

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,792
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #5 am: 13.02.2020 19:23 »
Hallo, ich würde das Zwischenzeugnis ohne Begründung und unter Nennung der Rechtsgrundlage schriftlich anfordern. Die Rechtgrundlage kann Spid sicher konkret benennen.

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #6 am: 13.02.2020 19:33 »
Die Rechtsgrundlage §35 Abs. 2 TVÖD fordert einen triftigen Grund.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #7 am: 13.02.2020 19:54 »
Die Rechtsgrundlage §35 Abs. 2 TVÖD fordert einen triftigen Grund.

Ist irgendwo näher ausformuliert, was als "triftiger Grund" gilt?

Spid

  • Gast
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #8 am: 13.02.2020 20:05 »
Das ist recht gut ausgeurteilt. Bewerbung, Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Betriebsübergang...

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #9 am: 13.02.2020 22:25 »
Und Personalamt soll ein Zwischenzeugnis erstellen, ohne das der Vorgesetzte davon Kenntnis bekommt?!?!?!?!



Wasch mich aber mach mich nicht Nass.

Da verstehe ich das Personalamt nicht, die können doch einfach nen Serienbrief raus hauen, war beschäftigt, von bis über die Qualittät der Arbeit können wir nichts schreiben, da der Fachvorgesetzte nicht befragt werden soll ??? :o :(

Kaffeetassensucher

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 374
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #10 am: 14.02.2020 07:41 »
Hier stellt sich mir gerade die Frage, ob der direkte Vorgesetzte (= "der Chef") denn ebenfalls den triftigen Grund erfahren muss? Personalstelle und "Chef" sind oft ja zwei verschiedene paar Schuhe. Bei der Personalstelle fordert man das Zwischenzeugnis an und da hätte ich auch keine Bedenken als Grund zu nennen, dass man sich woanders zu bewerben bedenkt. Für die ist das das tägliche Geschäft, Arbeitnehmer kommen und gehen, da ist man eben auch "nur" ein Name in der täglichen Routine.

Wenn es ein qualifiziertes Zwischenzeugnis werden sollen, werden die aber selbstverständlich vom direkten Vorgesetzten ein entsprechendes Zeugnis anfordern. Der erfährt es also, wie bereits gesagt, sowieso. Muss diesem aber auch der Grund dafür überhaupt mitgeteilt werden?

In der Praxis würde er sich ohnehin zusammenreimen was Sache ist und auf jeden Fall auf einen zukommen und nachfragen, im ungünstigsten Fall sich aber erst recht verprellt fühlen. Muss man sich halt selber fragen, was einem unangenehmer ist, von vorn herein auch dem Chef reinen Wein einschenken oder sich erst mal nur an die Personalstelle wenden und dadurch damit rechnen, den Unmut des Chefs auf sich zu ziehen.


Sjuda

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 93
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #11 am: 14.02.2020 08:48 »
Wenn wir die von @Spid aufgeführten Gründe

Das ist recht gut ausgeurteilt. Bewerbung, Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Betriebsübergang...

betrachten, auch wenn die Aufzählung nicht abschließend ist, dann wird  "der Chef" auch ohne Mitteilung oder Hinweis durch die Personalstelle darauf kommen, aus welchem Grund das Zeugnis angefordert wird, denn mit Ausnahme der Bewerbung dürften die meisten anderen Gründe der AG-Seite zuzurechnen sein, sodass der Vorgesetzte mit hoher Wahrscheinlichkeit involviert oder zumindest informiert wäre.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #12 am: 14.02.2020 08:56 »
Wenn der Chef sauer ist, wenn man Ihn fragt, dass man ein Zwischenzeugnis haben möchte, dann sollte man zurecht das weite suchen.
Er wäre zurecht sauer, wenn er es hintenrum erfährt.

Kaffeetassensucher

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 374
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #13 am: 14.02.2020 09:11 »
Wenn der Chef sauer ist, wenn man Ihn fragt, dass man ein Zwischenzeugnis haben möchte, dann sollte man zurecht das weite suchen.
Er wäre zurecht sauer, wenn er es hintenrum erfährt.

Genau das.

Klar kann ich mir vorstellen, dass man sich fragt, wie der Chef auf die Ankündigung, sich woanders umzuschauen, wohl reagieren wird, aber viel eher verscherzen würde es man sich mit ihm, wenn er es durch einen Dritten (die Personalstelle) erfährt.

jenna11

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Antw:Arbeitszeugnis
« Antwort #14 am: 17.02.2020 12:23 »
Wenn man als Tarifbeschäftigter schon länger (ich würde mal schätzen >10 Jahre) beschäftigt ist, hat man auch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Da man ja, im Gegensatz zu Beamten, keine Beurteilungen bekommt.

Das ist auch schon mehrfach gerichtlich bestätigt worden.

Und bei mir hat es auch so geklappt.