Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

AL II / BL II

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Kat:
Beim Arbeitsamt gibts die auch nicht. Da werden dann auch schonmal Friseure zu Leistungssachbearbeitern. Mit den entsprechenden Folgen für die Kunden und die Widerspruchs- und Klagestelle.

Lars73:
Naja die Regelung hat ja keine Auswirkungen auf die Personalauswahl sondern maximal auf die Eingruppierung/Bezahlung. Wichtig ist eine sachgerechte Personalauswahl und Weiterbildung. Die Prüfungspflicht ist da nicht wirklich relevant.

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