Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
AL II / BL II
Kat:
Beim Arbeitsamt gibts die auch nicht. Da werden dann auch schonmal Friseure zu Leistungssachbearbeitern. Mit den entsprechenden Folgen für die Kunden und die Widerspruchs- und Klagestelle.
Lars73:
Naja die Regelung hat ja keine Auswirkungen auf die Personalauswahl sondern maximal auf die Eingruppierung/Bezahlung. Wichtig ist eine sachgerechte Personalauswahl und Weiterbildung. Die Prüfungspflicht ist da nicht wirklich relevant.
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