Autor Thema: Fahrzeit zur Weiterbildung  (Read 3926 times)

Ingsten

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Fahrzeit zur Weiterbildung
« am: 13.02.2020 19:03 »
Hallo zusammen, ich hab jetzt leider nichts gefunden deswegen mach ich jetzt hier ein neues Thema.

Anfang März fahre ich zu einer Weiterbildung die mir aufgetragen wurde. Die Weiterbildung ist ca. 530 km von der normalen Arbeitsstätte entfernt . Jetzt meine frage wo ich keine Info zu gefunden habe.

1. Ist es eine Dienstreise wenn man vom Arbeitgeber sprich der Kommune dazu bestellt wird ? Wenn ja
2. Ist die Fahrzeit wenn man einen Dienstwagen bekommt oder mit dem eigenen Auto hin und zurück fährt Arbeitszeit?
3. Wenn ich 5 Stunden gearbeitet habe ist es Erlaubt das ivh dann noch eine strecke von 5 Stunden im Bestfall natürlich ( die strecke kann auch mit bis zu 8 o. 9 std gefahren werden durch Stau).
4 . Die Rückfahrt nach dem Lehrgang/Weiterbildung wäre nach 15 Uhr heisst die gleiche zeit wie in Punkt 3. Ist dies zulässig wenn ich vorher 6 Stunden den Lehrgang hatte ?

WasDennNun

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #1 am: 13.02.2020 22:31 »
Bei uns:
Ja
Ja
ja
ja
Und was sagt deine Dienststelle dazu?

Ingsten

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #2 am: 13.02.2020 22:46 »
Bei der Stadtverwaltung noch nicht nach gefragt . Der der bei uns zuständig ist wollt sich erstmal informieren wie das im tvöd geregelt ist.

Aber wenn du sagst das bei dir die Fahrzeit als Arbeitszeit gerechnet wird dürfte man doch regulär nach dem dem Lehrgang nur noch 4 std fahren wegen arbeitsschutzgesetz

clarion

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #3 am: 13.02.2020 23:25 »
Hallo, erlaubt sind bis zu 12 Stunden+ Pausen. Das könnte reichen. Es kann sein, dass ihr andere Dienstvereinbarungen habt, da musst Du mal mit der Personalstelle reden. Da mein Bundesland groß ist, komme ich auf Dienstreisen auch manchmal in die Nähe der 12 Stunden. Da haben wir aber auch die klare Ansage, wer länger unterwegs ist und nicht ins Hotel geht, tut dieses auf eigene Gefahr und bekommt auch nicht mehr als 12 Stunden angeschrieben.

Organisator

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #4 am: 14.02.2020 08:03 »
2. Ist die Fahrzeit wenn man einen Dienstwagen bekommt oder mit dem eigenen Auto hin und zurück fährt Arbeitszeit?

Grundsätzlich ist Reisezeit keine Arbeitszeit. Wenn wie bei WasDennNun Reisezeit als Arbeitzeit anerkannt wird, bedarf es einer behördlichen Regelung (idR eine Dienstvereinbarung). Du müsstest in Deiner Behörde schauen, wie es dort gegegelt ist.

WasDennNun

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #5 am: 14.02.2020 08:58 »
Grundsätzlich ist Reisezeit keine Arbeitszeit. Wenn wie bei WasDennNun Reisezeit als Arbeitzeit anerkannt wird, bedarf es einer behördlichen Regelung (idR eine Dienstvereinbarung). Du müsstest in Deiner Behörde schauen, wie es dort gegegelt ist.
Richtig, genauso, wie bei uns der Vorjahresurlaub auch bis September genommen werden kann.

Lars73

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #6 am: 14.02.2020 09:14 »
Fahrt des Dienstwagen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Dazu braucht es keine Regelungen in der behördliche Regelung. Bzw. eine anderslautende behördliche Regelung ist in der Regel unwirksam.

Nicht ganz eindeutig ist die nur geduldete Nutzung des privaten Fahrzeugen. Als Arbeitsgeber sollte man da in der Regelung die Nutzung der Bahn vorgeben. Dann hat man keine Probleme mit der Arbeitszeit.

Organisator

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #7 am: 14.02.2020 09:46 »
Fahrt des Dienstwagen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Dazu braucht es keine Regelungen in der behördliche Regelung.

Hast Du dazu bitte eine rechtliche Grundlage für mich?

Lars73

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #8 am: 14.02.2020 10:00 »
Z.B. BayObLG, Beschluß vom 23.03.1992 - 3 ObOWi 18/92

So auch diverse Stimmen in der Literatur.
Z.B. BeckOK ArbR/Kock, 54. Ed. 1.12.2019, ArbZG § 2 Rn. 21-27

Dakmer

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #9 am: 16.02.2020 16:45 »
Wir haben eine Dienstvereinbarung dazu. Die regelt, dass die Fahrt mit dem Zug zur Fortbildung Arbeitszeit ist. Das ist erst seit ca. einem Jahr so und es ist eine Abweichung vom normalen Recht. (Und ich bin froh darüber)
Wenn ich mit dem Dienstwagen fahren muss, dann ist das auch Arbeitszeit.
Wenn ich 530 km fahren müsste, würde ich am Abend vorher dort anreisen und ein Hotel buchen. Auf Dienstkosten.
Kommt drauf an, was in der Dienstvereinbarung steht.

Spid

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Antw:Fahrzeit zur Weiterbildung
« Antwort #10 am: 16.02.2020 16:58 »
Die Dienstvereinbarung ist im Geltungsbereich des BT-V in Einrichtungen, die nicht den Ausnahmetatbestand des §44 Abs. 3 BT-V erfüllen, mutmaßlich rechtswidrig, weil sie einen bereits abschließend im Tarifvertrag geregelten Sachverhalt zu regeln versucht, was in keinem PersVG möglich ist.