Autor Thema: [Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???  (Read 9928 times)

Uschi

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[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« am: 13.02.2020 20:01 »
Mein Schulleiter vertritt die Ansicht, dass Lehrkräfte nach einer Beförderung drei Stunden pro Woche zusätzlich arbeiten müssen. Er meint damit nicht eine Erhöhung der Unterrichtsstundenzahl, sondern zusätzliche Zeit für Verwaltungsaufgaben. Das hieße aber, dass die Gesamtwochenstundenzahl sich um 3 Stunden erhöht, also statt 41 Stunden, jetzt 44 Stunden. Ist das rechtens? Wenn ja, wo steht das?
« Last Edit: 14.02.2020 03:07 von Admin2 »

mmp

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #1 am: 14.02.2020 09:07 »
Hallo Uschi,
warum fragst du nicht direkt deinen Schulleiter? Er sollte doch am besten wissen, womit er seine Ansicht begründet.
Grüße

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #2 am: 14.02.2020 11:00 »
...vielleicht will Uschi das noch tun, möchte sich aber mit Hintergrundwissen wappnen?...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Uschi

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #3 am: 14.02.2020 14:44 »
...vielleicht will Uschi das noch tun, möchte sich aber mit Hintergrundwissen wappnen?...
Genau deswegen frage ich hier.

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #4 am: 14.02.2020 14:56 »
Normalerweise sollte mittlerweile mit einer Beförderung die Übernahme einer Aufgabe verbunden sein. Zum Beispiel die Leitung der Bücherei. Die Mehrarbeit, die man dadurch hat, wird dann eben mit der Beförderung bezahlt und nicht mit Entlastungsstunden. Das man dafür Verwaltungsaufgaben übernimmt ist mir neu.

Für welche Aufgabe ist denn befördert worden?

Uschi

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #5 am: 14.02.2020 18:27 »
Normalerweise sollte mittlerweile mit einer Beförderung die Übernahme einer Aufgabe verbunden sein. Zum Beispiel die Leitung der Bücherei. Die Mehrarbeit, die man dadurch hat, wird dann eben mit der Beförderung bezahlt und nicht mit Entlastungsstunden. Das man dafür Verwaltungsaufgaben übernimmt ist mir neu.

Für welche Aufgabe ist denn befördert worden?

Es handelt sich um Tätigkeiten im Orga-Bereich.
Aber die Rechnung geht so nicht auf. Denn das hieße in der Konsequenz, dass eine Kollegin/ ein Kollege, die/der sich schrittweise von A12 zu A16 hocharbeitet, am Ende verpflichtet wäre regelmäßig 53 Stunden pro Woche zu arbeiten. Im Beamtenrecht geht man aber je nach Bundesland von durchschnittlich 41 Stunden aus. Die Tätigkeit einer Schulleiterin/ Schulleiter wird nach einer Beförderung nur höher bewertet als die einer Hauptschullehrkraft.

Uschi

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #6 am: 14.02.2020 18:36 »
Im Forum-Bereich TV-L habe ich folgenden Hinweis aus dem Beamtenrecht erhalten:

In NRW:

§ 61
Mehrarbeit

(1) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird sie oder er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihr oder ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.

(2) Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum von längstens 480 Stunden im Jahr eine Mehrarbeitsvergütung erhalten.



Ich denke, damit ist klar, dass mein Schulleiter mit seiner Auffassung falsch liegt.

Chrisdus

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #7 am: 14.02.2020 19:24 »
Fragen sie den Schulleiter doch mal nach der Grundlage seiner Aussage. :P

Die Arbeitszeit beträgt, wie sie bereits schrieben, 41h. Der Rest ist die Bewertung des Dienstpostens. Sie übernehmen höherwertige Aufgaben, also werden sie dafür besoldet. Da sie verbeamtet sind, bekommen sie allerdings eine Besoldung entsprechend ihres Amtes, was jedoch keine Entlohnung entsprechend der Stunden ist.

Somit erklärt sich auch der Verweis auf die Mehrarbeit.

In der Realität wird man von ihnen die Übernahme der im Stellenprofil ausgewiesenen Mehraufgaben erwarten. Letztlich wird man sie aber auch nur schwer dazu zwingen können, da bei einer Beförderung ins erste Beförderungsamt keine Probezeit oder Erprobungszeit analog dem Leitungsamt auf Probe vorgesehen ist.
Allerdings ist die Beförderung auch keine Belohnung für die Lebenszeit im Amt.

Welche Verwaltungsaufgaben waren denn ausgeschrieben?

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #8 am: 14.02.2020 21:09 »
De Verweis auf den TV-L ist nicht zielführend. Bei Beamten findet der TV-L keine Anwendung.

Wie ich schon schrieb und Chrisdus es auch schreibt. Mit der Beförderung wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Aufgabe für die sie befördert worden sind übernehmen, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten.

Eine Beförderung ohne Übernahme einer Aufgabe gibt es nicht mehr im Schuldienst NRW.


Uschi

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #9 am: 14.02.2020 22:09 »
Danke für die vielfältigen Einschätzungen.
Noch mal ganz kurz und naiv:
Laut §61 Beamtengesetz beträgt die reguläre Wochenarbeitszeit für Beamte 41 Stunden.
Gilt dieser Paragraph auch nach einer Beförderung oder erhöht sich dann diese gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit? Ja oder Nein?




Chrisdus

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #10 am: 14.02.2020 22:21 »
Alles, was Sie wissen müssen, wurde bereits mehrfach beschrieben: Sie werden für Ihr Statusamt besoldet, nicht für die Wochenstunden.
Sie wurden befördert mit Hinblick auf eine Aufgabe. Diese erfüllen sie nun für mindestens 5 Jahre. Dafür bekommen sie weniger bzw. keine Entlastungstunden mehr.

Oder in kurz: Die zusätzliche Aufgabe müssen Sie erledigen, da sie mehr Geld bekommen. Ob sie dann auch mehr Stunden arbeiten, kommt ganz auf Ihr Zeitmanagment an. Es hängt von ihnen ab. Ihr Chef kann verlangen, dass sie die Zusatzaufgaben erfüllen.


Isie

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #11 am: 15.02.2020 08:38 »
De Verweis auf den TV-L ist nicht zielführend. Bei Beamten findet der TV-L keine Anwendung.

Wie ich schon schrieb und Chrisdus es auch schreibt. Mit der Beförderung wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Aufgabe für die sie befördert worden sind übernehmen, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten.

Eine Beförderung ohne Übernahme einer Aufgabe gibt es nicht mehr im Schuldienst NRW.
Dieselbe Anfrage wurde zunächst im Unterforum TV-L gestellt, weil die betroffene Lehrkraft Tarifbeschäftigte ist. Der TV-L hilft aber nicht weiter, weil bei Lehrkräften die für Beamte maßgeblichen Vorschriften gelten.

Woraus ergibt sich, dass bei einer Beförderung eine Zusatzaufgabe zu übernehmen ist, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten?

Uschi

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #12 am: 15.02.2020 10:09 »
Woraus ergibt sich, dass bei einer Beförderung eine Zusatzaufgabe zu übernehmen ist, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten?

Danke für die Zuspitzung der Frage. Die Dienstpflichten eines normalen Lehrers sind so festgelegt, dass sie in der Summe die Vorgabe von 41 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die meisten ersten Beförderungsämter sind mit einer Aufgabe geknüpft, aber längst nicht alle. Wo steht, dass diese Aufgabe ZUSÄTZLICH zu den bestehenden Dienstpflichten erledigt werden muss? Das ist eine rein dienstrechtliche Frage.

Tagelöhner

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #13 am: 15.02.2020 11:32 »
Und was spricht eigentlich dagegen, mal seinen Arbeitsethos als glücklicher Auserwählter der sog. "Bestenauslese" unter Beweis zu stellen und für seinen Dienstherr ein wenig mehr als das übliche Engagement im Gegenzug zur lebenslangen Alimentation inkl. sonstiger Privilegien zu erbringen?  ;D

Spid

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Antw:[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
« Antwort #14 am: 15.02.2020 11:34 »
Mutmaßlich der Umstand, daß die TE TB ist, auf die lediglich aufgrund tariflicher Regelung die Regelungen für Beamte Anwendung finden.