Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2203 times)

Leonidas

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Eingruppierung
« am: 13.02.2020 22:02 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eine Info, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Wenn man als Hochbautechniker (E9b) auf eine Ingenieursstelle kommt die mit E11  vergütet wird, ist es dann korrekt wenn der AG sagt das der Techniker "nur" E10 bekommt?
Es ist doch eigentlich so, dass man nach den auszuübenden Tätigkeiten bezahlt wird, oder?
Wenn man den Techniker als sonstigen Beschäftigten auf die Stelle setzt, weil man der Meinung ist das er die Aufgaben erfüllt, dann muss es doch normalerweise auch E11 sein....oder?

Vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen wie so eine Stellenbesetzung abläuft.


Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 13.02.2020 22:29 »
TB, die eine in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzung in der Person nicht erfüllen, sind in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert, es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen eines sonstigen Beschäftigten, Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO. Es wurden keine Sachverhalte vorgetragen, die auch nur die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten vermuten ließen.