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--- Zitat von: Spid am 14.02.2020 09:46 ---Das würde mutmaßlich nichts ändern. Die neue Regelung soll dazu führen, daß Zeiten einer vorübergehenden Übertragung für die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe nach dauerhafter Übertragung berücksichtigt werden.

--- End quote ---

Ach. Das wäre ja in der Tat neu. Betrifft das nur den Bereich Kommunen oder den TVöD kompett inkl. Bund?

Spid:
Ja, auch beim Bund. Ich meine, @Lars73 hätte die Änderung vor einiger Zeit gepostet.

Lars73:
Dies wird für den TVöD insgesamt gelten.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113251.msg158737.html#msg158737

Isie:
Dann vermischt die Personalstelle aber gerade eine künftig beabsichtigte tarifrechtlichte Änderung mit der aktuellen Rechtslage.

Majsen:
Danke schon mal für die ganzen Infos :)

Wie verhalte ich mich diesbezüglich denn jetzt am Besten?

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