So liebe Forenmitglieder ,
nach nochmals einem knappen Jahr später möchte ich euch einen Zwischenbericht geben:
Es wurde beschlossen, dass ich ab 01.01.2020 stufengleich in die EG 9a eingruppiert werde.
Jetzt ist natürlich das Problem, dass der Haushalt zwar von den Stadtverordneten abgesegnet wurde,
und jetzt zur Prüfung bei Kreisverwaltung vorliegt. Bei der ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr wurde allerdings noch nach der alten EG 8 entlohnt. Auf meine Fragen hin beim Personalamt wurde mir lapidar mitgeteilt, dass der Haushalt noch nicht vom Kreis genehmigt wurde und deshalb noch die alte Entlohnung gilt.
Ist das so einfach? Was ist, wenn der Kreis erst im Sommer über den Haushalt entscheidet ( was des öfteren schon vorgekommen ist ) steht mir der Differenzbetrag vom 01.01.2020 zu?
Vielen Dank schon mal im voraus