Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BY] Stellenbewertung - A9 Vertretung von A12

<< < (3/3)

Organisator:

--- Zitat von: Funker am 14.02.2020 11:53 ---Für mich kein stichhaltiges Argument. Der Dienstherr wird durch niemand gehindert, eine (vorhandene) Dienstpostenbewertung zu überprüfen, ggf. anders zu bewerten oder zu ändern. Eben weil es seiner Gestaltungsfreiheit unterliegt.

--- End quote ---

Wenn sich aber der Dienstherr wie im vorliegenden Fall entschlossen hat, ein bestimmtes Bewertungsverfahren (hier nach der KGSt) anzuwenden, dann hat er sich selber daran gebunden und insoweit seine Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Der Sachverhalt gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, das er das Verfahren künftig ändern möchte.

Admin:
Thema verschoben ins Forum der Landesbeamten. Dabei auch gleich den Betreff angepaßt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version