Autor Thema: [BY] Stellenbewertung - A9 Vertretung von A12  (Read 4454 times)

Landsknecht

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Bitte um die Einschätzung von Personalern, bzw. Fachleuten für Stellenbewertungen:

Derzeitiger Stellenwert A9 (mD), vertreten wird der Abteilungsleiter A12. Angestrebt wird eine Stellenhebung nach A9/A10, oder alternativ die Gewährung der Amtszulage nach Art. 34 BayBesG (A9Z).

Stellenanteile Personalwirtschaft 30 %, Bau-, Finanz- und Liegenschaftsverwalung 50 %, Einzelaufträge 10 %, Rest unbedeutend für die Bewertung.

Bauverwaltung:
Übernahme von Aufgaben der Sachgebietsleitung neben der Sachbearbeitung für den Bereich der Bau-, Finanz- und Liegenschaftsverwaltung.
Die Aufgaben umfassen insbesondere das Erstellen einer mittel- und langfristigen Maßnahmen und Resourcenplanung, die Koordination, Abwägung und Festlegung der finanziellen Auswirkungen. Die Stelle ist zuständig für Anmeldungen zum BIC- und MIP-Verfahren.

Die Stelle beinhaltet die Feststellung, Planung Auftragsvergabe, Überwachung und Abnahme von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten im Rahmen des Bauunterhalts an allen --------- Gebäuden und unbebauten Grundstücken in einem festgelegten Immobilienbestand. Die Stelle nimmt die Bauherrenfunktion ein und verantwortet die Gebäudesicherheit. Darüber hinaus obliegt der Stell die Wahrnehmung der Eigentümerrechte und –pflichten, einschließlich der Verkehrssicherung.

Der Stelleninhaber ist auch zuständig für die Steuerung von Maßnahmen des sog. großen Bauunterhaltes in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen des -----------.

Er ist Ansprechpartner für die in den --------- Liegenschaften tätigen Hausmeister und erteilt diesen Aufträge für Unterhaltsarbeiten an den Gebäuden und überwacht die Erledigung.

Der Beamte vertritt den Abteilungsleiter des ----------- sowohl nach Außen als auch intern im Bereich der Bauverwaltung z. B. bei Besprechungen und Ortsterminen und als Urlaubsvertretung.

Liegenschaftsverwaltung:
Für die ------------- Gebäude- und Grundstücksflächen ist der Stelleninhaber gleichzeitig liegenschaftsverwaltende Stelle, d. h. diese Gebäude und Flächen sind zu vermarkten und zu betreuen.
Der Stelleninhaber klärt z. B. umwelt- und artschutzrechtliche, wasserschutzrechtlich und andere Angelegenheiten die städtische Liegenschaften betreffen mit privaten, staatlichen und -------- Institutionen ab.

Die Tätigkeit beinhaltet insbesondere Vorbereitung, Abschluss, Betreuung und Beendigung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse (Miet- und Pachtverträge im bebauten und unbebauten Bereich), einschließlich Sicherungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie die Abwicklung von Freimachungen.
Der Stelleninhaber vertritt bei Vertragsverletzungen die Interessen der Dienststelle, stellt Sachverhalte dar und setzt Maßnahmen durch.
Der Stelleninhaber gibt Stellungnahmen ab und vertritt ----, in Zusammenarbeit mit ----, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Der Stelleninhaber genehmigt, kontrolliert und untersagt kurz- und langfristige Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen im Bereich des ---------------.

Der Beamte vertritt den Abteilungsleiter des ---------- sowohl nach Außen als auch intern im Bereich der Liegenschaftsverwaltung z. B. bei Besprechungen und Ortsterminen und als Urlaubsvertretung.

Personalverwaltung:
Der Stelleninhaber unterstützt und berät die Abteilungsleiter und die Dienststellenleitung bei schwierigen Personalangelegenheiten im Tarif- und Beamtenrecht, z. B. in Arbeitszeitfragen oder Ausgestaltung von Dienstvereinbarungen.
Er moderiert schwierige und problematische Gespräche und führt Maßnahmen bei Leistungsmängeln, Fehlverhalten und Fehlzeiten durch.

Vielen Dank für Einschätzungen hierzu.

« Last Edit: 14.02.2020 14:50 von Admin »

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #1 am: 14.02.2020 10:11 »
Was habt Ihr für ein Stellenbewertungsmodell, bzw. was sind die jeweiligen Bewertungsgrundlagen?

Landsknecht

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #2 am: 14.02.2020 10:32 »
analytische Dienstpostenbewertung nach KGSt.

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #3 am: 14.02.2020 10:43 »
Alles klar. Da bin ich leider raus  :(

Funker

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #4 am: 14.02.2020 11:27 »
... Angestrebt wird eine Stellenhebung nach A9/A10, oder alternativ die Gewährung der Amtszulage nach Art. 34 BayBesG (A9Z). ...
Wer strebt denn die Stellenanhebung an? Der Dienstherr selbst? In dem Fall dürfte das ja kein allzu großes Problem sein. Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn.

was_guckst_du

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #5 am: 14.02.2020 11:37 »
...jeder kann sich ein kostenloses Profil bei der KGST anlegen, wenn sein Dienstherr dort Mitglied ist...mit diesem Profil kann man sich im dortigen Stellebewertungspool anschauen, wie von der KGST solche Stellen bewertet werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #6 am: 14.02.2020 11:38 »
Wer strebt denn die Stellenanhebung an? Der Dienstherr selbst? In dem Fall dürfte das ja kein allzu großes Problem sein. Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn.

Na aber nicht, wenn es eine Dienstpostenbewertung gibt. Dadurch bindet sich der Dienstherr und schränkt seine organisatorische Gestaltungsfreiheit ein.

Landsknecht

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #7 am: 14.02.2020 11:39 »
Die Stellenhebung strebt die Dienststelle an, überprüft wird das Ganze vom Organisationsamt. Und das kann sehr wohl zum Problem werden, sonst hätte ich ja kaum gefragt.

Funker

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #8 am: 14.02.2020 11:53 »
Na aber nicht, wenn es eine Dienstpostenbewertung gibt. Dadurch bindet sich der Dienstherr und schränkt seine organisatorische Gestaltungsfreiheit ein.
Für mich kein stichhaltiges Argument. Der Dienstherr wird durch niemand gehindert, eine (vorhandene) Dienstpostenbewertung zu überprüfen, ggf. anders zu bewerten oder zu ändern. Eben weil es seiner Gestaltungsfreiheit unterliegt.

Landsknecht

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #9 am: 14.02.2020 12:00 »
...jeder kann sich ein kostenloses Profil bei der KGST anlegen, wenn sein Dienstherr dort Mitglied ist...mit diesem Profil kann man sich im dortigen Stellebewertungspool anschauen, wie von der KGST solche Stellen bewertet werden...
Guter Tipp, leider ist die Datenbank sehr überschaubar und ich habe nichts vergleichbares gefunden.

Organisator

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Antw:Stellenbewertung Beamter (BY)
« Antwort #10 am: 14.02.2020 14:08 »
Für mich kein stichhaltiges Argument. Der Dienstherr wird durch niemand gehindert, eine (vorhandene) Dienstpostenbewertung zu überprüfen, ggf. anders zu bewerten oder zu ändern. Eben weil es seiner Gestaltungsfreiheit unterliegt.

Wenn sich aber der Dienstherr wie im vorliegenden Fall entschlossen hat, ein bestimmtes Bewertungsverfahren (hier nach der KGSt) anzuwenden, dann hat er sich selber daran gebunden und insoweit seine Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Der Sachverhalt gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, das er das Verfahren künftig ändern möchte.

Admin

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Antw:[BY] Stellenbewertung - A9 Vertretung von A12
« Antwort #11 am: 14.02.2020 14:50 »
Thema verschoben ins Forum der Landesbeamten. Dabei auch gleich den Betreff angepaßt.