Autor Thema: feste Eingruppierung bei gleichzeitigem Wegfall der Zulage  (Read 1376 times)

derneue

  • Newbie
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Hallo zusammen,

momentan bekomme ich eine Zulage von 9a zu 9c, da ich den AII nicht habe. Ich bin 42 Jahre und seit 15 Jahren im öffentlichen Dienst.

Meine Kollegin behauptet, es gibt im TVÖD eine Reglung die besagt, dass bei 20jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und das 40.Lebensjahr vollendet hat, fest in die 9c eingrupppiert wird?

Soweit ich den TVÖD durchforstet habe, sthet dort nichts diesbezüglich. Habe ich etwas übersehen, oder gibt es sowas einfach nicht?

Danke für eine Antwort...

Spid

  • Gast
„Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber“, Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 EGO

Lars73

  • Gast
Die Regelung mit 40 Jahre gab es BAT. Diese ist mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TVöD entfallen.