Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen
pvenj:
--- Zitat von: RsQ am 17.02.2020 15:23 ---
--- Zitat von: pvenj am 17.02.2020 13:59 ---
--- Zitat von: RsQ am 14.02.2020 15:32 ---Man würde also, quasi freiwillig (bzw. aufgrund schlechter Anforderungskriterien), auf einen vermutlich geeigneteren Kandidaten verzichten (müssen)? Verrückte Welt.
--- End quote ---
Der "vermutlich geeignetere Kandidat", der 10 Jahre Berufserfahrung mitbringt für eine Stelle, die "langjährige Berufserfahrung" nicht im Anforderungsprofil hat, wird sich vermutlich auch nicht mit dem "Berufsanfänger-Entgelt" zufrieden geben, vielleicht sogar versuchen, eine höhere Stufe zu verhandeln, als ihm eh schon wegen einschlägiger Berufserfahrung zusteht. Warum "teure" AN einstellen, wenn man sie für die Stelle xy nicht braucht?
--- End quote ---
Wenn man mit der Mutmaßung, der Kandidat *könnte* teurer sein, diesen gar nicht in Erwägung zieht, ohne ihn gefragt zu haben ... warum? Sollte man nicht alle guten Kandidaten einladen und dann schauen, bei wem es letztlich im "Gesamtpaket" am besten passt?
(Ich nehme mal mich als Beispiel. Ich habe in einigen Bereichen meiner beruflichen Erfahrung auch mehr als zehn Jahre Praxiserfahrung. Je nach EG hätte ich aber auch kein Problem, in Stufe 1 anzufangen. Kann das nicht jeder für sich entscheiden?)
--- End quote ---
In Anbetracht der Umstände, dass sich evtl. viele Menschen auf eine Stelle bewerben, müssen die Bewerbungen aussortiert werden. Hier im Forum wurden schon viele Threads dazu eröffnet, wie solche Bewerbungsgespräche ablaufen. Bei meiner Behörde ist es nicht anders - hier werden pro ausgeschriebener Stelle an einem bzw. an maximal zwei Tagen Bewerbungsgespräche geführt. Da schafft man vielleicht sechs bis acht BewerberInnen (pro Tag). Wenn man nun einen Pool von 30-50 Bewerbungen auf acht Gespräche komprimieren muss, werden stellenweise dabei auch "überqualifizierte" BewerberInnen aussortiert (z.B. die mit Masterabschluss, wenn lediglich ein Bachelor gefordert ist oder auch die mit mehrjähriger Berufserfahrung, die sich dann vielleicht entgelttechnisch nach oben verhandeln wollen und dann zu 85 % eh abspringen, weil man ihnen nicht entgegenkommen will).
Natürlich ist das nicht überall so und definitiv abhängig davon, wie wichtig die zu besetzende Stelle ist und wie viele Bewerbungen es auf eine Stelle gibt.
was_guckst_du:
...alle Bewerber, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, aber nicht eingeladen werden, können einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen... 8)
...wenn man das nicht möchte, muss man eben die Stellenausschreibung stringend fassen...
RsQ:
--- Zitat von: pvenj am 17.02.2020 15:51 ---Wenn man nun einen Pool von 30-50 Bewerbungen auf acht Gespräche komprimieren muss, werden stellenweise dabei auch "überqualifizierte" BewerberInnen aussortiert (z.B. die mit Masterabschluss, wenn lediglich ein Bachelor gefordert ist oder auch die mit mehrjähriger Berufserfahrung, die sich dann vielleicht entgelttechnisch nach oben verhandeln wollen und dann zu 85 % eh abspringen, weil man ihnen nicht entgegenkommen will).
--- End quote ---
Man könnte die Argumentation auch umdrehen: Gerade im öD weiß man doch anhand fast jeder Ausschreibung, welche EG zu erwarten ist. Insofern sollte jeder Bewerber, der einigermaßen klar orientiert ist, auch wissen, worauf er sich inhaltlich und bzgl. der Vergütung einlässt. Jemand, der auch in Stufe 1 anfangen würde, würde also "auf Verdacht" aussortiert, weil man das Gefühl hätte, er würde vermutlich Stufe 2 bekommen und Stufe 3 haben wollen? Das ist Mist - es verbaut nämlich interessierten und (im Idealfall) qualifizierten Bewerbern den Zugang zu Stellen. :(
Aber das werden wir hier natürlich nicht ändern.
Spid:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2020 15:54 ---...alle Bewerber, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, aber nicht eingeladen werden, können einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen... 8)
...wenn man das nicht möchte, muss man eben die Stellenausschreibung stringend fassen...
--- End quote ---
Es muß nicht jeder grundsätzlich geeignete Bewerber eingeladen werden. Der AG kann weitere Kriterien anlegen, um den Bewerberkreis zu verkleinern, sofern sie sich irgendwie aus dem Ausschreibungstext ableiten lassen, siehe u.a. LAG München, Urteil v. 09.07.14 - 5 Sa 712/13.
pvenj:
--- Zitat von: RsQ am 17.02.2020 16:20 ---
--- Zitat von: pvenj am 17.02.2020 15:51 ---Wenn man nun einen Pool von 30-50 Bewerbungen auf acht Gespräche komprimieren muss, werden stellenweise dabei auch "überqualifizierte" BewerberInnen aussortiert (z.B. die mit Masterabschluss, wenn lediglich ein Bachelor gefordert ist oder auch die mit mehrjähriger Berufserfahrung, die sich dann vielleicht entgelttechnisch nach oben verhandeln wollen und dann zu 85 % eh abspringen, weil man ihnen nicht entgegenkommen will).
--- End quote ---
Man könnte die Argumentation auch umdrehen: Gerade im öD weiß man doch anhand fast jeder Ausschreibung, welche EG zu erwarten ist. Insofern sollte jeder Bewerber, der einigermaßen klar orientiert ist, auch wissen, worauf er sich inhaltlich und bzgl. der Vergütung einlässt. Jemand, der auch in Stufe 1 anfangen würde, würde also "auf Verdacht" aussortiert, weil man das Gefühl hätte, er würde vermutlich Stufe 2 bekommen und Stufe 3 haben wollen? Das ist Mist - es verbaut nämlich interessierten und (im Idealfall) qualifizierten Bewerbern den Zugang zu Stellen. :(
Aber das werden wir hier natürlich nicht ändern.
--- End quote ---
Nein, das werden wir nicht. Dass Bewerber sich absichtlich unter Wert verkaufen ist nunmal nicht die Regel. Wenn Sie da schon die Erfahrung gemacht haben, dass Sie aufgrund von Überqualifizierung gar nicht erst eingeladen werden, könnten Sie das zukünftig in Ihrem Anschreiben direkt klar stellen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version