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Ablehnung interner Bewerber trotz Erfüllung aller formellen Anforderungen

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Max:
Okay, du möchtest gerne eine höhere EG. Soweit angekommen. Die Begründung ist aber dünn "Master gemacht + (zu) viel Berufserfahrung.


Schätzt du dich als gute Nachwuchsführungskraft ein und wirst so auch wahrgenommen? Hast du in all den Jahren Dinge angestoßen, ein Netzwerk gebildet, Ehrgeiz, Flexibilität und Entscheidungsfreudigkeit gezeigt, dich zu einem gefragten Meinungsbildner entwickelt, Verantwortung und Entwicklung in Mitarbeitergesprächen eingefordert?

Der Master ist bestenfalls die Eintrittskarte zum Spiel, langjährige Berufserfahrung verhindert bestenfalls eine komplette Bruchlandung hinzulegen,  führt aber gerne zu Betriebsblindheit.

Worauf ich hinaus will ist,  dass es hier nicht nur darum geht formale Kriterien zu erfüllen,  sondern du musst auch von deim Gegenüber ganz subjektiv als Führungskraft wahrgenommen werden, damit er sich mit einer eben solchen Aufgabenübertragung wohlfühlt.

Organisator:
sehr guter Punkt!

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 17.02.2020 16:27 ---


--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2020 15:54 ---...alle Bewerber, die die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, aber nicht eingeladen werden, können einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen... 8)

...wenn man das nicht möchte, muss man eben die Stellenausschreibung stringend fassen...

--- End quote ---

Es muß nicht jeder grundsätzlich geeignete Bewerber eingeladen werden. Der AG kann weitere Kriterien anlegen, um den Bewerberkreis zu verkleinern, sofern sie sich irgendwie aus dem Ausschreibungstext ableiten lassen, siehe u.a. LAG München, Urteil v. 09.07.14 - 5 Sa 712/13.

--- End quote ---
...nichts Anderes beinhaltetmeine Aussage

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