Das heißt, dein Arbeitgeber hat etwa 1,5 Jahre gebraucht, um zu überprüfen, welcher Entgeltgruppe die von dir auszuübende Tätigkeit entspricht. Das ist zu lange, um die Ausschlussfrist auszuhebeln. Die Frage ist nur, ob dein Arbeitgeber das auch so sieht. Anders würde es aber aussehen, wenn dein Arbeitgeber vorsorglich Anspruch auf Rückzahlung erhoben und dadurch die Ausschlussfrist gewahrt hätte.