Autor Thema: Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung  (Read 3216 times)

Beernd85

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Servus Zusammen,

bei mir steht eine Höhergruppierung an. Als Angestellter (Für den Freistaat Bayern, TV-L) bin ich aktuell in E9b/4 eingruppiert und bekomme eine "unbefristete Stufenvorweggewährung" auf E9b/5. Nun soll ich nach E10 höhergruppiert werden (Rückwirkend zum 10/2019).

Auch wenn ich hier schon einiges gelesen habe ist mir jetzt unklar ob ich nach E10/3 der E10/4 kommen würde. Bin beiden Fällen wäre meiner Meinung nach der Garantiebetrag fällig.

Mein direkter Vorgesetzter hat erklärt, dass das Gehalt inkl der Vorweggewähung genommen wird was dann zu E10/4 führen würde, da dass dann "nur" ca. 27€ brutto mehr sind, würde ich dann ja E9b/5 + 180€ bekommen. Richtig?
Oder ist die Vorweggewährung vollkommen "irrelevant" und ich komme nach E10/3, dies sind 99€ brutto mehr, also E9b/4 + 180€? Dieser Fall wäre dann für mich natürlich "untragbar", da ich damit einen Gehaltsverlust einkauf nehmen müsste.

Vlllt kann mir einer von euch etwas weiterhelfen?

Viele Grüße

Spid

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Antw:Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung
« Antwort #1 am: 15.02.2020 17:26 »
Die Vorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt. Die Höhergruppierung aus E9b/4 führt in E10/3, es besteht Anspruch auf den Garantiebetrag, ergibt E9b/4+Garantiebetrag.

Beernd85

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Antw:Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung
« Antwort #2 am: 15.02.2020 17:32 »
Hallo Spid,

vielen Dank für deine superschnelle Rückmeldung.
Das heißt dann realistisch: E9b/4 + 180€ = 3.961,78‬
Was weniger ist als bisher E9b/4 + Vorweggewährung = 4124.89 €
Also effektiv erstmal ein Verlust von 163,11€ brutto?

Könnte man an der Stelle dann mit einer erneuten Vorweggewährung arbeiten, dass ich damit dann quasi auf E10/4 komme und somit keinen Verlust hätte? Also wenn das Personalbüro dies akzetieren würde?

Viele Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung
« Antwort #3 am: 15.02.2020 17:36 »
Der AG kann jederzeit zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten eine Stufenvorweggewährung gewähren - ebenso wie er sie jederzeit widerrufen kann.

Beernd85

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Antw:Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung
« Antwort #4 am: 15.02.2020 17:40 »
Hallo Spid,

alles klar, vielen Dank für deine Hilfe. Dann werde ich mal mit meinem Arbeitgeber reden, was sich da machen lässt, damit ich keinen Verlust beim Gehalt erleiden muss.

Schönes Wochenende