Servus Zusammen,
bei mir steht eine Höhergruppierung an. Als Angestellter (Für den Freistaat Bayern, TV-L) bin ich aktuell in E9b/4 eingruppiert und bekomme eine "unbefristete Stufenvorweggewährung" auf E9b/5. Nun soll ich nach E10 höhergruppiert werden (Rückwirkend zum 10/2019).
Auch wenn ich hier schon einiges gelesen habe ist mir jetzt unklar ob ich nach E10/3 der E10/4 kommen würde. Bin beiden Fällen wäre meiner Meinung nach der Garantiebetrag fällig.
Mein direkter Vorgesetzter hat erklärt, dass das Gehalt inkl der Vorweggewähung genommen wird was dann zu E10/4 führen würde, da dass dann "nur" ca. 27€ brutto mehr sind, würde ich dann ja E9b/5 + 180€ bekommen. Richtig?
Oder ist die Vorweggewährung vollkommen "irrelevant" und ich komme nach E10/3, dies sind 99€ brutto mehr, also E9b/4 + 180€? Dieser Fall wäre dann für mich natürlich "untragbar", da ich damit einen Gehaltsverlust einkauf nehmen müsste.
Vlllt kann mir einer von euch etwas weiterhelfen?
Viele Grüße