Bei Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende wäre bei einer Kündigung am 20.3.20 die neue Stelle zum 1.10.2020 antretbar.
Der einfachste und beste Weg herauszufinden, wann man seinen alten AG verlassen kann ist, sich in Form eines Aufhebungsvertrages zu einigen.
Bei unwilligen AG, gibt es bei Unklarheit über die vertraglich geregelte Kündigungsfrist einen anderen Weg:
Zu einem Zeitpunkt kündigen wie man es für sinnig und richtig hält und abwarten ob und in welcher Form der AG gegen dieser (möglicherweise) falschen Rechtsmeinung angeht.
Denn ein einfaches, sie können nicht zum Tag xy kündigen reicht ja nicht, er muss ja schon vor Gerichte ziehen, um die unterschiedliche Rechtsauffassung zu klären.
Und sollte das Gericht dann feststellen, dass man Vertragsbruch begangen hat (inzwischen ist man natürlich schon längst bei einer neuen Arbeitsstelle) dann kann der AG (sofern ermittelbar) Schadensersatz einklagen. Da er aber meistens keinen bezifferbaren Schaden hat, ist das eine Luftnummer.