Hallo liebe Community, ich habe eine Frage an euch. Bei uns läuft zur Zeit eine Stellenausschreibung für eine E11 Stelle. Eine Bewerbung ist nur möglich ist, wenn man den Bachelor hat oder studiert ist. Die Personalabteilung sagt, anders geht es nicht, da die Entgeltverordnung (Tarifvertrag TV-L Anlage A) für den Verwaltungsdienst dies so vorschreibt. Dort gibt es 2. verschiedene Fallgruppen, eine mit vertieften Kenntnissen und die andere, wo das mit dem Abschluss steht. Nun denke ich, das zwischen die Fallgruppen ein „oder“ gehört, die Personalabteilung sagt es wäre ein „und“ zwischen den Fallgruppen zu lesen. Ich persönlich habe die Stelle die ausgeschrieben ist ca. 20 Jahre lang vertreten und die entsprechenden gleichwertige Berufserfahrung. Aber eben nur eine normale Ausbildung. Kann mir jemand sagen, wo das steht, ob der Abschluss wirklich zwingend notwendig für die Eingruppierung ist oder ob unsere Personalabteilung das falsch auslegt. Gibt es Erläuterungen zur Eingruppierung irgendwo oder kann man irgendwo nachfragen? Es drängt, da die Stellenausschreibungen online ist und ich die Möglichkeit suche, mich darauf zu bewerben. Herzlichen Dank an Euch!