Autor Thema: Ausschreibung E11 - Voraussetzungen  (Read 6813 times)

Isie

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #15 am: 16.02.2020 20:44 »
Bewirb dich doch einfach trotzdem. Es kann ja immerhin sein, dass es keine geeigneten Bewerber gibt, die alle geforderten Voraussetzungen erfüllen. Wenn du den bisherigen Stelleninhaber schon oft vertreten hast, hast du ja deine Eignung schon unter Beweis gestellt. Die Entgeltordnung verbietet jedenfalls nicht, dass dir der Arbeitsplatz übertragen wird. Aber es bringt sicher nichts, eine Diskussion über die Stellenausschreibung mit dem Personalbereich zu führen.

sr4711

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #16 am: 16.02.2020 21:05 »
Wie kann ich aber mit einem sicheren Rückhalt beim Personal argumentieren, dass sie die Grundlage der Entgeltordnung falsch anwenden?

Abgesehen von dem, was Spid schrieb, ist dein Ansinnen regelmäßig hoffnungslos, da sich solche Ansichten - wie sie Tagelöhner treffend beschrieb - durch ganze Behörden tragen und teilweise sogar auf Ministerieller Ebene gestützt werden. Auch Personalräte und GLBen glänzen, was diese Thematik angeht, oft durch Unkenntnis. Am besten sucht man sich selbst einen AG, der sein Tarifhandwerk versteht - es sei denn man wird überbezahlt ... Der alte AG wird sich dann vielleicht irgendwann fragen, warum die Leute abziehen. Wenn nicht, fast umso besser ...
« Last Edit: 16.02.2020 21:12 von sr4711 »

WasDennNun

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #17 am: 17.02.2020 07:45 »
Sie können auch nichts dafür, da sie in ihrem Kastendenken sozusagen gefangen sind.
Doch können sie. Und wenn man eine Personalvertretung hätte, die dieses falsches Denken auflöst, dann würde sich da auch schneller was ändern.
Ich habe dafür ein halbes Jahr gebraucht, dann war das bis in die Hausspitze verstanden, verinnerlicht braucht natürlich längern.

WasDennNun

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #18 am: 17.02.2020 07:50 »
Danke für die vielen Antworten und Meinungen. Wie kann ich aber mit einem sicheren Rückhalt beim Personal argumentieren, dass sie die Grundlage der Entgeltordnung falsch anwenden? Gibt es eine Lesweise oder Notiz dazu im Internet? Der Bereich der die Stellenausschreibung vorbereitet hat mit Berufsausbildung sucht auch nach Argumente än. Aber er muss sie eben begründen können, am besten mit konkreten Gesetzen. Dann würde es zum Chef der Behörde getragen werden.
Sie wenden nichts falsch an. Sie nutzen nur nicht die Möglichkeiten sich offener für qualifiziertes Personal aufzustellen.
WEnn Deppen was behaupten, dann fragt man den Depp: Wo steht das!
Wo ist ein Und zwischen den Fallgruppen?
Wieso sie nicht den TV-L anwenden, der besagt, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Personal (z.B. kein BSc) einen EG weniger bekommt?
...

Spid

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #19 am: 17.02.2020 08:07 »
Das sind Eingruppierungsregelungen. Es gibt keinen Bezug zu Stellenbesetzung.

RsQ

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #20 am: 17.02.2020 09:42 »
Auch dann fehlt es m.E. in Stellenausschreibungen oft am inhaltlichen "Feinschliff", die Anforderungen so zu gestalten, dass möglichst alle qualifizierten Bewerber erreicht/angesprochen werden. Da fragt man sich manchmal wirklich, welch verquere Anforderungen sich manche AG (bzw. deren Personaler) ausdenken, bzw. was die Motivation dafür ist.

was_guckst_du

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #21 am: 17.02.2020 10:10 »
...die Anforderungen für die Stellenausschreibungen kommen in der Regel aus den Fachbereichen...dort herrscht die "Unkenntnis"...

...wenn die Stellenausschreibung nicht dahingehend geöffnet ist, kann auch nicht einfach ein sonstiger Bewerber (mit einer EG abwärts) die Stelle bekommen...jedenfalls nicht rechtssicher...aber Rechtssicherheit herrscht bei 90% der Auswahlverfahren nicht 8)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #22 am: 17.02.2020 14:50 »

Wieso sie nicht den TV-L anwenden, der besagt, dass man bei fehlender Voraussetzung in der Personal (z.B. kein BSc) einen EG weniger bekommt?
...

Wo im TV-L steht das, dass man bei fehlender Voraussetzung eine EG weniger bekommt? Und ist irgendwo festgehalten, dass zwischen die Fallgruppen eben kein UND gehört, weil so haben sie es erläutert?

Spid

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #23 am: 17.02.2020 15:02 »
Vorbemerkung 1 Abs. 4 EGO.

In Teil II Abschnitt 2.2 lauten die Fallgruppen der E15:
„1. Ärzte in Krankenhäusern,
die als ständige Vertreter des leitenden Arztes durch ausdrückliche Anordnung bestellt sind,
wenn dem leitenden Arzt mindestens sechs Ärzte ständig unterstellt sind. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
2. Ärzte in Krankenhäusern,
die aufgrund ausdrücklicher Anordnung einem der Gebiete Anästhesie, Blut- zentrale, Pathologie, Röntgenologie oder Zentrallaboratorium vorstehen und auf diesem Gebiet tätig sind,
nach vierjähriger Tätigkeit in Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1.
3. Ärzte in Krankenhäusern,
die aufgrund ausdrücklicher Anordnung einen selbständigen Funktionsbereich innerhalb einer Fachabteilung oder innerhalb eines Fachbereichs leiten und in diesem Funktionsbereich tätig sind,
nach vierjähriger Tätigkeit in Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 2. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
4. Ärzte als Leiter von Blutzentralen außerhalb von Krankenhäusern.
5. Ärzte,
denen mindestens fünf Ärzte oder Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
6. Zahnärzte in Krankenhäusern,
die als ständige Vertreter des leitenden Zahnarztes durch ausdrückliche Anord- nung bestellt sind,
wenn dem leitenden Zahnarzt mindestens sechs Zahnärzte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)
7. Zahnärzte,
denen mindestens fünf Zahnärzte durch ausdrückliche Anordnung ständig un- terstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
8. Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit.
9. Fachzahnärzte mit entsprechender Tätigkeit.“
Soll da auch ein „und“ stehen?

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #24 am: 17.02.2020 15:16 »
Ich finde den Text leider nicht im Netz. Bin wohl gerade zu aufgeregt. Entschuldigt. Könnte mir jemand den Textausschnitt hier rein kopieren? Danke

WasDennNun

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #25 am: 17.02.2020 15:17 »
(Absatz 4 ab 1. Januar 2020:)
(4) 1
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
8
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere
Eingruppierung vorsehen; Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen
Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z. B. „in der Tätigkeit von …“) enthält. 3Gegenüber
den Entgeltgruppen 14 und 13 Ü gilt hierbei die Entgeltgruppe 13 als nächst
niedrigere Entgeltgruppe.

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf

lowsounder

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #26 am: 17.02.2020 15:18 »

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #27 am: 17.02.2020 15:28 »
Vielen Dank!

Nun stelle ich mich vielleicht als völlig dumm dar, aber wer nicht fragt hat schon verloren.

Was bedeutet das hier:

(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Ar- beitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleich- baren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich- rechtlichen Arbeitgeber,
...
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
...

?

Könnte ich da zufällig mit meinen über 20 Jahren im gleichen Bereich beim gleichen Arbeitgeber glänzen? Also, dass jetzt ein bestimmter Abschluss, z. B. als Verwaltungsfachwirt bei mir automatisch auch ohne Prüfung gilt? Klingt komisch, ich frage aber trotzdem.

Spid

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #28 am: 17.02.2020 15:32 »
Du bist im falschen Tarifvertrag unterwegs. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt es nur im TVÖD VKA.

WasDennNun

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Antw:Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
« Antwort #29 am: 17.02.2020 15:34 »
und wäre für deiner einer irrelvant