Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ausschreibung E11 - Voraussetzungen
WasDennNun:
(Absatz 4 ab 1. Januar 2020:)
(4) 1
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst
werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
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bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der
nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere
Eingruppierung vorsehen; Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen
Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z. B. „in der Tätigkeit von …“) enthält. 3Gegenüber
den Entgeltgruppen 14 und 13 Ü gilt hierbei die Entgeltgruppe 13 als nächst
niedrigere Entgeltgruppe.
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf
lowsounder:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf
Vorbemerkungen ab Seite 7, das Beispiel von Spid ab Seite 23
Edit: WasDennNun war schneller :)
Hilfe gesucht:
Vielen Dank!
Nun stelle ich mich vielleicht als völlig dumm dar, aber wer nicht fragt hat schon verloren.
Was bedeutet das hier:
(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Ar- beitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleich- baren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich- rechtlichen Arbeitgeber,
...
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
...
?
Könnte ich da zufällig mit meinen über 20 Jahren im gleichen Bereich beim gleichen Arbeitgeber glänzen? Also, dass jetzt ein bestimmter Abschluss, z. B. als Verwaltungsfachwirt bei mir automatisch auch ohne Prüfung gilt? Klingt komisch, ich frage aber trotzdem.
Spid:
Du bist im falschen Tarifvertrag unterwegs. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt es nur im TVÖD VKA.
WasDennNun:
und wäre für deiner einer irrelvant
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