Autor Thema: Rufbereitschaft wie oft?  (Read 12723 times)

HrForst

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Rufbereitschaft wie oft?
« am: 17.02.2020 11:29 »
Hallo,
als Angestellter einer Landesbehörde, nehme ich seit mehreren Jahren an der angeordneten Rufbereitschaft im Bereich Haustechnik teil.
Die Rufbereitschaft umfasst ausschließlich die Haustechnik der eigenen Behörde (z.b. Klima/Heizung).
Die Rufbereitschaft umfasst eine ganze Woche, also sieben Tage, 24Stunden.
In der Regel soll jede Woche gewechselt werden.
Sollte es einmal zu Störung der Haustechnik kommen, wird dieses aufs Smartphone des jeweiligen Mitarbeiters weitergeleitet. In 45min. muss der Arbeitsplatz erreicht sein um die Störung zu beheben.
Die Rufbereitschaft übernehmen bei uns fünf Personen.
Davon scheidet einer aus gesundheitlichen Gründen aus und weitere drei verabschieden sich in den Ruhestand.
Für die vier gehenden Kollegen soll ein neuer Mitarbeiter/in in naher Zukunft gesucht werden.
 Ab Herbst dieses Jahres sind wir dann max. zu zweit.
Im Jahr 2019 musste ich aufgrund von Erkrankung meiner Arbeitskollegen insgesamt 21 Wochen Rufbereitschaft übernehmen. Das ist so in all den Jahren noch nie vorgekommen. In absehbarer Zukunft wird das aber wohl Standard.
Jetzt zu eigentlichen Frage.
Wie oft ist Rufbereitschaft für mich als Angestellten zumutbar?

Spid

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #1 am: 17.02.2020 11:37 »
Die Zeit der Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit und ist deshalb grundsätzlich ohne bestimmte Grenzen zulässig. Kommt es während der Rufbereitschaft zum Arbeitseinsatz, führt dies dazu, daß die Ruhezeit von elf Stunden erneut anläuft. Damit verlagert sich der Beginn der werktäglichen Arbeitszeit entsprechend nach hinten. Rufbereitschaft wird dann zur Arbeitszeit, wenn die Arbeitsleistung in Anspruch genommen wird. Es gelten dann nicht nur die Ruhezeitregelungen, sondern auch die Höchstgrenzen in zeitlicher Hinsicht. Eine extreme Häufung der Rufbereitschaften zieht zumindest dann, wenn daraus Arbeitszeit wird, mit einiger Wahrscheinlichkeit Kollisionen mit der täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit oder der Unterschreitung von Ruhezeiten nach sich. Der AN ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Verlangen des AG dann nachzukommen, wenn diese Grenzen überschritten werden.

WasDennNun

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #2 am: 17.02.2020 12:00 »
Die Frage ist ja, darf eine AG einem Mitarbeiter für 50% des Jahres Rufbereitschaft anordnen?
So wie ich es verstehe, darf er das, er hat nur irgendwann ein Problem, wenn derjenige öfters mal innerhalb der Rufbereitschaft zu einem Arbeitseinsatz muss.

Aber umgekehrt: Wenn man 6 Monate am Stück Rufbereitschaft aufgedrückt bekommt, es alle 4 Monate mal zum Einsatz kommt....

Also ich jedoch dauerhaft (also quasi das halbe Jahr) innerhalb 45min am Arbeitsplatz sein muss, wg. Rufbereitschaft, ist das ja eine arge Einschränkung.
Gerade am WE kann man in der Zeit ja keine Ausflüge machen etc.
Krass :(

Texter

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #3 am: 17.02.2020 12:31 »
Muss der Arbeitgeber eigentlich das Entgelt fortzahlen, wenn der AN aufgrund einer Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft nicht wie geplant zur Arbeit erscheinen kann?

Spid

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #4 am: 17.02.2020 12:35 »
Inwiefern wäre er denn daran gehindert?

WasDennNun

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #5 am: 17.02.2020 12:36 »
Muss der Arbeitgeber eigentlich das Entgelt fortzahlen, wenn der AN aufgrund einer Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft nicht wie geplant zur Arbeit erscheinen kann?
??
Du meinst, ob die Soll Stunden die ursprünglich da waren bestehen bleiben?
Z.B. Rufbereitschaft nachts um 1:00 klingelt das Telefon, man ist um 4:00 wieder zuhause.  (3h arbeit)
Dienstbeginn eigentlich 8:00, geht nicht muss ja Pause einhalten.  Kann dann um 15:00 zur Arbeit gehen und die restlichen 5 h machen, geht nicht, weil Haus wird um 19:00 abgeschlossen. Es fehlt einem dann eine Stunde.

Der AN wird daran gehindert die 1h zu arbeiten, dass muss der AG ihm gutschreiben?

Texter

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #6 am: 17.02.2020 12:42 »
Inwiefern wäre er denn daran gehindert?

Weil er die Ruhezeit einhalten muss.

Die Inanspruchnahme der Rufbereitschaft geht bspw. bis 22:00 Uhr. D.h. er darf ab 09:00 Uhr wieder arbeiten.
Laut Dienstplan muss er aber eigentlich um 07:00 Uhr da sein.

Das stellt sich doch die Frage, was mit den zwei Stunden passiert.

Capo

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #7 am: 17.02.2020 12:48 »
Die zwei Stunde wäre er dann im Minus. Er kann Sie ja am nächsten Tag rausholen.
Wichtig ist das die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden und am ende der Woche 40 Stunden gearbeitet wurde.

Capo

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #8 am: 17.02.2020 12:50 »
Es gibt aber auch Betriebe die im Rahmen einer Dienstvereinbarung auf diese Stunden verzichten.

Spid

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #9 am: 17.02.2020 12:59 »
Inwiefern wäre er denn daran gehindert?

Weil er die Ruhezeit einhalten muss.

Die Inanspruchnahme der Rufbereitschaft geht bspw. bis 22:00 Uhr. D.h. er darf ab 09:00 Uhr wieder arbeiten.
Laut Dienstplan muss er aber eigentlich um 07:00 Uhr da sein.

Das stellt sich doch die Frage, was mit den zwei Stunden passiert.

Muß er nicht, er darf ohne zu fragen. Die gesetzliche Regelung richtet sich an den AG. Dieser muß ihn ggfs. daran hindern, die Arbeit aufzunehmen, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies könnte u.U. ein Annahmeverzug sein.

HrForst

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #10 am: 17.02.2020 13:21 »
Die Realität sieht so aus, wenn ich von 2:00Uhr – 4:00 Uhr einen Diensteinsatz während der Rufbereitschaft habe, erscheine ich wieder pünktlich um 7:00 Uhr zum Dienstbeginn.
Das macht tatsächlich jeder von uns so.
Aufgrund der relativ geringen „Einsätze“ während der Rufbereitschaft sehe ich das nicht als Einschränkung.
Als sehr große Einschränkung und Benachteiligung sehe ich allerdings, dass ich min. 50% der Rufbereitschaft übernehmen soll.  Hinzu kommt das im Falle des Ausfalls (z.B. Erkrankung) des Arbeitskollegen die Rufbereitschaft sofort zu übernehmen ist.
Die Regelung, dass der Arbeitsplatz innerhalb von 45 min. erreicht sein muss, beeinträchtigt das Privatleben enorm. Familienausflüge, Kinobesuche, Geburtstage der Kinder, über Weihnachten zu Familie, lässt sich so nicht mehr Regeln.

Spid

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #11 am: 17.02.2020 13:39 »
Die Realität sieht so aus, wenn ich von 2:00Uhr – 4:00 Uhr einen Diensteinsatz während der Rufbereitschaft habe, erscheine ich wieder pünktlich um 7:00 Uhr zum Dienstbeginn.
Das macht tatsächlich jeder von uns so.

Selbst schuld - und ein rechtswidriges Handeln des AG, der so etwas zuläßt. In diesem Beispiel wäre erst ab 15:00 Uhr eine Annahme der Arbeitsleistung durch den AG wieder zulässig.

Zitat
Aufgrund der relativ geringen „Einsätze“ während der Rufbereitschaft sehe ich das nicht als Einschränkung.
Als sehr große Einschränkung und Benachteiligung sehe ich allerdings, dass ich min. 50% der Rufbereitschaft übernehmen soll.  Hinzu kommt das im Falle des Ausfalls (z.B. Erkrankung) des Arbeitskollegen die Rufbereitschaft sofort zu übernehmen ist.

Nein, ist sie nicht. Hat der AG durch Veröffentlichung des Dienstplanes sein Direktionsrecht zur Lage der Arbeitszeit ausgeübt, ist er daran gebunden und kann es grundsätzlich nicht erneut ausüben. In den Fällen, in denen er das kann, hat er die Ankündigungsfrist von 4 Tagen einzuhalten.

Capo

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #12 am: 17.02.2020 14:10 »
Ich bin immer erstaunt wie wenig AG die Bereitschaft in Rahmen einer Dienstvereinbarung Regeln. Das Arbeitszeitgesetzt lässt es ja extra für Rufbereitschaft zu die Ruhezeit in Rahmen einer Dienstvereinbarung zu Kürzen. Bei einer Reduzierung auf z.B. 8 Stunden (wenn ein Zeitnaher ausgleichsichergestellt ist) ist eine Unterschreitung eher selten, und falls man mal einen 8 Stunden Bereitschaftseinsatz in der Nacht hat, was meistens schon ein Supergau ist, sollte der AG auf die Fehlstunden verzichten.

Texter

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #13 am: 17.02.2020 14:24 »
Das Arbeitszeitgesetzt lässt es ja extra für Rufbereitschaft zu die Ruhezeit in Rahmen einer Dienstvereinbarung zu Kürzen.

Bedarf es dazu  nicht einer gesonderten Ermächtigungsgrundlage im Tarifvertrag? Im TV-L dürfte es die doch nur für sehr wenige Bereiche (Ärzte?) geben, oder?

Texter

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Antw:Rufbereitschaft wie oft?
« Antwort #14 am: 17.02.2020 14:26 »
Das Arbeitszeitgesetzt lässt es ja extra für Rufbereitschaft zu die Ruhezeit in Rahmen einer Dienstvereinbarung zu Kürzen.

Bedarf es dazu  nicht einer gesonderten Ermächtigungsgrundlage im Tarifvertrag? Im TV-L dürfte es die doch nur für sehr wenige Bereiche (Ärzte?) geben, oder?

sorry das ist Blödsinn...