Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rufbereitschaft wie oft?
HrForst:
Hallo,
als Angestellter einer Landesbehörde, nehme ich seit mehreren Jahren an der angeordneten Rufbereitschaft im Bereich Haustechnik teil.
Die Rufbereitschaft umfasst ausschließlich die Haustechnik der eigenen Behörde (z.b. Klima/Heizung).
Die Rufbereitschaft umfasst eine ganze Woche, also sieben Tage, 24Stunden.
In der Regel soll jede Woche gewechselt werden.
Sollte es einmal zu Störung der Haustechnik kommen, wird dieses aufs Smartphone des jeweiligen Mitarbeiters weitergeleitet. In 45min. muss der Arbeitsplatz erreicht sein um die Störung zu beheben.
Die Rufbereitschaft übernehmen bei uns fünf Personen.
Davon scheidet einer aus gesundheitlichen Gründen aus und weitere drei verabschieden sich in den Ruhestand.
Für die vier gehenden Kollegen soll ein neuer Mitarbeiter/in in naher Zukunft gesucht werden.
Ab Herbst dieses Jahres sind wir dann max. zu zweit.
Im Jahr 2019 musste ich aufgrund von Erkrankung meiner Arbeitskollegen insgesamt 21 Wochen Rufbereitschaft übernehmen. Das ist so in all den Jahren noch nie vorgekommen. In absehbarer Zukunft wird das aber wohl Standard.
Jetzt zu eigentlichen Frage.
Wie oft ist Rufbereitschaft für mich als Angestellten zumutbar?
Spid:
Die Zeit der Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit und ist deshalb grundsätzlich ohne bestimmte Grenzen zulässig. Kommt es während der Rufbereitschaft zum Arbeitseinsatz, führt dies dazu, daß die Ruhezeit von elf Stunden erneut anläuft. Damit verlagert sich der Beginn der werktäglichen Arbeitszeit entsprechend nach hinten. Rufbereitschaft wird dann zur Arbeitszeit, wenn die Arbeitsleistung in Anspruch genommen wird. Es gelten dann nicht nur die Ruhezeitregelungen, sondern auch die Höchstgrenzen in zeitlicher Hinsicht. Eine extreme Häufung der Rufbereitschaften zieht zumindest dann, wenn daraus Arbeitszeit wird, mit einiger Wahrscheinlichkeit Kollisionen mit der täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit oder der Unterschreitung von Ruhezeiten nach sich. Der AN ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Verlangen des AG dann nachzukommen, wenn diese Grenzen überschritten werden.
WasDennNun:
Die Frage ist ja, darf eine AG einem Mitarbeiter für 50% des Jahres Rufbereitschaft anordnen?
So wie ich es verstehe, darf er das, er hat nur irgendwann ein Problem, wenn derjenige öfters mal innerhalb der Rufbereitschaft zu einem Arbeitseinsatz muss.
Aber umgekehrt: Wenn man 6 Monate am Stück Rufbereitschaft aufgedrückt bekommt, es alle 4 Monate mal zum Einsatz kommt....
Also ich jedoch dauerhaft (also quasi das halbe Jahr) innerhalb 45min am Arbeitsplatz sein muss, wg. Rufbereitschaft, ist das ja eine arge Einschränkung.
Gerade am WE kann man in der Zeit ja keine Ausflüge machen etc.
Krass :(
Texter:
Muss der Arbeitgeber eigentlich das Entgelt fortzahlen, wenn der AN aufgrund einer Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft nicht wie geplant zur Arbeit erscheinen kann?
Spid:
Inwiefern wäre er denn daran gehindert?
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