Autor Thema: kündigungszustellung  (Read 2617 times)

tina8879

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kündigungszustellung
« am: 17.02.2020 13:23 »
Hallo,

wenn man bei der Regierung angestellt ist, aber bei einem Amt arbeitet - an wen geht die Kündigung?

Oder von Haus auf gleich im Amt abgeben und per Einschreiben an Regierung?

Danke schon mal

Spid

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Antw:kündigungszustellung
« Antwort #1 am: 17.02.2020 13:35 »
Die Kündigung richtet sich an den Arbeitgeber. Das ist naheliegenderweise die juristische oder natürliche Person, die im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bezeichnet ist.

was_guckst_du

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Antw:kündigungszustellung
« Antwort #2 am: 17.02.2020 14:47 »
Oder von Haus auf gleich im Amt abgeben und per Einschreiben an Regierung?

...was soll deine Ehemann mit der Kündigung anfangen?.... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

tina8879

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Antw:kündigungszustellung
« Antwort #3 am: 18.02.2020 18:34 »
Danke

@was_guckst_du: ha ha  ;D da chef im haus bin i, muahahaha