Hallo zusammen,
ich habe einen Masterstudiengang an einer (inländischen) Technischen Universität absolviert (bin also nach 4 Semestern M.Sc., hatte zuvor den B.Sc. abgeschlossen 6 Semester, also die üblichen 300 CP).
Zum Zeitpunkt des Abschlusses war der Studiengang nicht akkreditiert (worauf ich erst bei einer Bewerbung im öD aufmerksam wurde, hat kein Mensch jemals ein Wort drüber verloren und damals hab ich schlicht nicht daran gedacht... so doof kann man sein
). Kurz nach meinem Abschluss war der Studiengang dann auch akkreditiert, das dürfte aber ja für meinen Abschluss nicht nachträglich gelten.
Der
TV-L verweist nicht explizit darauf, dass ein Masterstudiengang an einer Universität akkreditiert sein muss. Das muss nur der Master an einer FH. Also wäre eine E13 drin und theoretisch erfülle dahingehend die Voraussetzungen für den höheren Dienst. Richtig?
Ich hatte mich auf eine Referendariatsstelle beworben, die mir wegen der Nicht-Akkreditierung versagt wurde. Das ist nicht mehr relevant, aber interessehalber: Dagegen hätte ich mich wehren können?
Der
TVöD-VKA verweist explizit darauf, dass der Master an der Uni akkreditiert sein muss. Demnach wäre eine E13 für mich hier nur möglich, wenn ich als sonstiger Beschäftigter die Tätigkeiten nach E13 ausübe.
Richtig?
Ist die Einstellung als sonstiger Beschäftigter Verhandlungssache oder gibt es dafür noch weitere Voraussetzungen?
Wenn ein Arbeitgeber den TVöD anwendet, aber eine gGmbH ist, kann ich dann sowieso alles verhandeln, wie ich will?
Danke und Grüße
Puh