Autor Thema: Akkreditierung Master (univ.) - E13  (Read 6375 times)

KakPuh

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Akkreditierung Master (univ.) - E13
« am: 17.02.2020 18:46 »
Hallo zusammen,

ich habe einen Masterstudiengang an einer (inländischen) Technischen Universität absolviert (bin also nach 4 Semestern M.Sc., hatte zuvor den B.Sc. abgeschlossen 6 Semester, also die üblichen 300 CP).

Zum Zeitpunkt des Abschlusses war der Studiengang nicht akkreditiert (worauf ich erst bei einer Bewerbung im öD aufmerksam wurde, hat kein Mensch jemals ein Wort drüber verloren und damals hab ich schlicht nicht daran gedacht... so doof kann man sein  :-X). Kurz nach meinem Abschluss war der Studiengang dann auch akkreditiert, das dürfte aber ja für meinen Abschluss nicht nachträglich gelten.

Der TV-L verweist nicht explizit darauf, dass ein Masterstudiengang an einer Universität akkreditiert sein muss. Das muss nur der Master an einer FH. Also wäre eine E13 drin und theoretisch erfülle dahingehend die Voraussetzungen für den höheren Dienst. Richtig?
Ich hatte mich auf eine Referendariatsstelle beworben, die mir wegen der Nicht-Akkreditierung versagt wurde. Das ist nicht mehr relevant, aber interessehalber: Dagegen hätte ich mich wehren können?

Der TVöD-VKA verweist explizit darauf, dass der Master an der Uni akkreditiert sein muss. Demnach wäre eine E13 für mich hier nur möglich, wenn ich als sonstiger Beschäftigter die Tätigkeiten nach E13 ausübe.
Richtig?

Ist die Einstellung als sonstiger Beschäftigter Verhandlungssache oder gibt es dafür noch weitere Voraussetzungen?

Wenn ein Arbeitgeber den TVöD anwendet, aber eine gGmbH ist, kann ich dann sowieso alles verhandeln, wie ich will?

Danke und Grüße
Puh


Spid

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #1 am: 17.02.2020 19:16 »
Der TV-L regelt nicht die Voraussetzungen zum höheren Dienst. Das ist eine Beamtenlaufbahn und für Tarifbeschäftigte unbeachtlich. Der TV-L regelt auch keine Einstellungsvoraussetzungen. Die Regelungen der Entgeltordnung regeln - wenig überraschend - das Entgelt.

Der TVÖD verweist auf die Regelungen des Akkreditierungsrats. Mithin ist ein Studiengang auch dann akkreditiert, wenn die Universität eine Systemakkreditierung besitzt und das interne Qualitätsmanagement durchlaufen hat. Zudem sind Zeitpunkt der Akkreditierung und Beginn des Akkreditierungszeitraum nicht immer identisch. Maßgeblich ist der in der Akkreditierungsurkunde genannte Akkreditierungszeitraum. Bei geringem Zeitabstand zwischen Akkreditierung und Abschluß bietet sich eine Prüfung des genauen Datums an. Ansonsten ist ein nicht akkreditierter Master kein wissenschaftliches Hochschulstudium und somit wird die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt. Die Eingruppierung erfolgt - sofern die hohen Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten nicht erfüllt werden - in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

clarion

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #2 am: 17.02.2020 19:24 »
Hallo,

Du kannst auch ohne Akkreditierung als Tarifbeschäftigter arbeiten, nur gibt es ab E13 aufwärts schon merklich weniger Stellen. Da kommt es auf die Ausschreibung an, ob ein akkreditierter Studiengang verlangt wird.

Ist Dein Studiengang deckungsgleich mit dem akkreditierten Studiengang, oder wurde die Studienordnung wesentlich verändert? Kannst Du im ersteren Fall nicht eine nachträgliche Bescheinigung über die Akkreditierung bekommen? Evtl. auch das Referendariat nachholen?

KakPuh

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #3 am: 17.02.2020 19:43 »
Ach, jetzt dachte ich, dass du einmal nicht meckern kann, aber Mist, da  hab ich die Zugangsvoraussetzungen im Tarifvertrag rauslesen wollen, dämlich. *Handaufstirn*

Dabei stehen die doch in... äh.. hilfst du mir @spid ?

LVO?

Die Eingruppierung erfolgt - sofern die hohen Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten nicht erfüllt werden - in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

Aber nach ebendiesen hohen Anforderungen habe ich doch gefragt.  ::)


Evtl. auch das Referendariat nachholen?

Ref steht wie gesagt nicht mehr zur Debatte, war nur interessehalber.

Lars73

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #4 am: 17.02.2020 19:58 »
Die Vorgaben für den höheren Dienst finden sich im Laufbahnrecht welches für die Verbeamtung anzuwenden ist.

Die Regelung im TVöD zur Akkreditierung wird nach Annahme des geänderten Tarifvertrags bis 31.12.2024 ausgesetzt wurden sein. Für den Bereich Bund schon erfolgt. VKA ist mir derStand unklar.

Spid

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #5 am: 17.02.2020 20:02 »
In dieser Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H hat das BVA die Rechtsprechung des BAG zum "Sonstigen Beschäftigten" gut zusammengetragen.

"Sonstiger Beschäftigter" ist man oder man ist es nicht, dem AG kommt lediglich eine Rechtsmeinung zu. Die Feststellung, ob ein TB "sonstiger Beschäftigter" ist oder nicht, ist einer gerichtlichen Entscheidung zugänglich. Das BAG geht davon aus, daß der "sonstige Beschäftigte" von den Tarifvertragsparteien als absolute Ausnahme vereinbart wurde, weshalb die Hürden entsprechend hoch sind.

RsQ

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #6 am: 17.02.2020 20:18 »
daß der "sonstige Beschäftigte" von den Tarifvertragsparteien als absolute Ausnahme vereinbart wurde, weshalb die Hürden entsprechend hoch sind.

Oha, dafür liest man dieses Szenario hier im Forum aber seeeeeehr oft.  8)

Lars73

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #7 am: 17.02.2020 20:24 »
Aber meist nur Leute die gern als sonstiger Beschäftigter eingruppiert sein wollen. Es gibt recht wenige Teilnehmer die tatsächlich als sonstige Beschäftigte eingruppiert sind.

WasDennNun

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #8 am: 18.02.2020 07:09 »
Aber meist nur Leute die gern als sonstiger Beschäftigter eingruppiert sein wollen. Es gibt recht wenige Teilnehmer die tatsächlich als sonstige Beschäftigte eingruppiert sind.
und davon sind wahrscheinlich auch einige ein Eingruppierungsirrtum des AGs

Wastelandwarrior

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #9 am: 18.02.2020 08:30 »
Alle Bundesländer und der Bund haben "gerade" das Akkreditierungsrecht nach Rüge vom BVerfG auf rechtlich saubere Füße gestellt. Soweit ich das überblicke haben alle Bundesländer den Staatsvertrag in Landesrecht ausgeführt. Alle außer Bayern haben eine Akkreditierungspflicht. Bayern hat "soll" und der KAV Bayern betreibt mit Wucht di Streichung oder Suspendierung der Eingruppierungsvoraussetzung. Hintergrund dürfte die Tatsache sein, dass ca. 50% der Bayrischen Hochschulen keine Akkreditierung betreiben. Was das soll, weiß ich nicht. Macht es nur schwerer für die Personaler. Also für den Frager: auf nach Bayern oder an einen Arbeitgeber, der das nicht prüft.

nichts_tun

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #10 am: 19.02.2020 22:10 »
Die Regelung im TVöD zur Akkreditierung wird nach Annahme des geänderten Tarifvertrags bis 31.12.2024 ausgesetzt wurden sein. Für den Bereich Bund schon erfolgt. VKA ist mir derStand unklar.

Auf was genau rekurrierst du hier?

Spid

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #11 am: 19.02.2020 22:21 »
Auf den Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes vom 9. September 2019 - zumindest im Bereich des Bundes. Gem. BMI-RS D5-31003/2#4 sollen bei Bund und Kommunen inhaltsgleiche Regelungen vereinbart worden sein, weshalb es mutmaßlich einen entsprechenden Änderungstarifvertrag im Bereich VKA gibt, geben wird oder gegeben haben wird, naturgemäß gibt es dort aber mehr Abstimmungsbedarf und deutlich langwierigere Prozesse als im Bund.

Lars73

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #12 am: 20.02.2020 06:53 »
Wie Spid schon schreibt. Mir liegt auch ein entsprechender Entwurf für den Bereich VKA vor. Dieser soll im Unterschriftenverfahren sein (bzw. langsam sollte er durch sein...)

Spid

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #13 am: 20.02.2020 07:10 »
Die VKA veröffentlicht ja nur konsolidierte durchgeschriebene Fassungen und keine Änderungsverträge, weshalb das auch noch mal länger dauert. Der Bund hatte ja jüngst auch nur das RS mit Änderungstarifvertrag veröffentlicht, während der TV EntgO Bund noch in der alten Fassung auf der Website war.

Spid

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Antw:Akkreditierung Master (univ.) - E13
« Antwort #14 am: 21.02.2020 10:21 »
Die durchgeschriebenen Fassungen in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr.14 vom 30. August 2019 sind jetzt auf der Website der VKA veröffentlicht.