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Abordnung für 6 Monate

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Mrs1893:
Liebes Forum,

zwei Kollegen von Amt A sollen für 6 Monate bei Amt B aushelfen.
Es sollen sich Kollegen freiwillig melden, da ansonsten einfach entschieden wird lt. Vorgesetztem.

Nun stellt sich mir die Frage, ob der Vorgesetzte tatsächlich „einfach so“ entscheiden kann, wer bei Amt B aushelfen muss, oder ob gewisse Dinge wie z.B. die Entfernung vom Wohnort berücksichtigt werden müssen?

Ich besitze z.B. keinen Führerschein und wäre länger als 1:30h unterwegs, während andere Kollegin mit dem Auto lediglich 10 Minuten bräuchten.

Ich danke euch für eure Antworten!

LG

Spid:
Bei einer Abordnung von mehr als 3 Monaten ist der Beschäftigte zu hören, der AG muß die Vorbringungen des AN in seiner Ermessensentscheidung würdigen.

Mrs1893:
Danke für die schnelle Antwort!
Ist der alleinige Grund (Arbeitsweg länger als 1:15h im Vergleich zu anderen Kollegen)
denn relevant genug, um die Entscheidung zu überdenken?
Kann man da ggf. den Personalrat einschalten?

Spid:
Kommt ganz darauf an, was die anderen vorbringen und welche Interessen des AG berührt werden.

jenna11:
Bis zu 3 Monaten kann der Arbeitgeber bestimmen,mehr wie 3 Monate ist auch der Personalrat zu beteiligen!

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