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Konkurrenzvorschriften bei Ansprüchen auf mehrere Zulagen

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Zinnsoldat:
der DBwV bemerkt dazu....:

vielen Dank für Ihre Email und den Hinweis auf die Problematik, dass sich die Zulage im maritimen Bereich und die militärische Führungszulage gegenseitig ausschließen.
Tatsächlich ist dieser Umstand bereits Thema im Verband, auf Mandatsträgerebene wird insoweit auch bereits nach Lösungen gesucht. Leider kann eine solche nicht kurzfristig umgesetzt werden, da es zu einer Änderung der Rechtslage einer Gesetzesänderung bedarf und mit einer reinen Verwaltungsvorschrift nicht zu beheben ist.
Insbesondere aber dem Vorsitzenden Marine des DBwV ist es ein Anliegen, diese Konkurrenz zu beseitigen.

Rollo83:
Guten Morgen,

ich klinke mich hier als Offizier des Heeres mal ein denn ich habe auch eine Frage zu den Zulagen.
Bis letzte Woche habe ich diese „neuen“ Zulagen gar nicht beachtet, aber hab mich jetzt mal genauer eingelesen.
Es wird bei den Zulagen gesprochen von zB.

Truppführer oder vergleichbar
Gruppenführer oder vergleichbar
Zugführer oder vergleichbar

Gehe ich richtig davon aus das zB ein Sachgebietsleiter in einem Amt vergleichbar mit einem Trupp/Gruppenführer in der Truppe gemeint ist ?
Nach meinem Verständnis müsste der Sachgebietsleiter und zB auch der Dezernatsleiter (ZgFhr) diese Zulagen auch bekommen ?!

MkG

flatlyknotty:
Vielleicht ist es Besitzstandswahrung, vielleicht liegt es daran, dass es weniger Kompaniefeldwebel als militärische Führungsfunktionen gibt.

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