Autor Thema: Höhergruppierung über mehrere Stufen TVL  (Read 2066 times)

SamWheat

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Höhergruppierung über mehrere Stufen TVL
« am: 18.02.2020 13:42 »
Hallo!

Folgende Fragestellung:

Bei mir zeichnet sich eine zum 01.03.2017 rückwirkende Höhergruppierung von aktuell EG6 Stufe 6 in die EG 9a ab. Aufgrund der Überleitung von der inoffiziellen EG 9k in die EG 9a gestaltet und der Frage der Garantiebeträge bin ich mir nicht sicher ob meine Überlegung so korrekt ist:

Ich habe zunächst die Höhergruppierung stufenweise vollzogen und bin zu folgendem Zwischenergebnis gekommen: EG6/6 nach EG7/5 nach EG8/4 nach EG 9(k)/3 zum 01.03.2017.

Auf dieser Grundlage war ich am 31.12.2017 im 2. Jahr der EG9(k)/3 und wäre somit zum 01.01.2019 in die EG9a/4 (2.Jahr) übergeleitet worden. Aktuell wäre ich demzufolge in der E9a/4 3. Jahr einzustufen.

Ist dies soweit korrekt?

Weiter stellt sich mir die Frage wie die Garantiebeträge rückwirkend berücksichtigt werden. Diese werden doch grundsätzlich nur bei der letzten Stufe (also E8 nach E9(a bzw. zuvor k) berücksichtigt, oder?

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte, ob meine Überlegungen soweit richtig sind und eventuell auch wie es sich mit den Nachzahlungsansprüchen (Antrag auf Höhergruppierung wurde am 31.01.2019 gestellt) verhält. Hier gehe ich davon aus, dass ich mit Nachzahlungen ab August 2018 (6 Monate rückwirkend ab Antragstellung) rechnen kann.
Vorab vielen Dank!   

Spid

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen TVL
« Antwort #1 am: 18.02.2020 13:56 »
Du bist aktuell in E9a/4 3. Jahr, am 01.03. beginnt das 4. Jahr.

Da der Unterschiedsbetrag zwischen E6/6 und E9/3 im Zeitpunkt der Höhergruppierung größer als der Garantiebetrag war, stand ein Garantiebetrag nicht zu und steht somit auch jetzt nicht zu.

SamWheat

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Antw:Höhergruppierung über mehrere Stufen TVL
« Antwort #2 am: 18.02.2020 14:13 »
Ok, vielen Dank!!!