Autor Thema: Patchworkfamilie: Gewährung von Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2  (Read 5072 times)

Soldat

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Guten Morgen ins Forum...

Ich habe eine Frage zur Gewährung von Familienzuschlag Stufe 1 und 2 bei folgender Konstellation einer Patchworkfamilie.

Derzeitige Situation:

Soldat, unverheiratet, 2 eigene Kinder (leben nicht im eigenen Haushalt): Momentan Bezug von Familienzuschlag Stufe 2 kinderbezogener Anteil in Höhe von 252,64 € für die beiden Kinder, Familienzuschlag Stufe 1 steht natürlich nicht zu, da die eigenen Kinder nicht im eigenen Haushalt leben

Zukünftige Situation:

Soldat, bald verheiratet, 2 eigene Kinder (leben nicht im eigenen Haushalt), in naher Zukunft 1 gemeinsames Kind mit der zukünftigen Ehefrau, 2 Stiefkinder welche im gemeinsamen Haushalt leben (1 Stiefkind von den beiden hat einen Papa der ebenfalls Soldat ist)

Nach meinem Kenntnisstand ergibt sich dann folgende zukünftige Gewährung von Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2

1. eigenes Kind (nicht im eigenen Haushalt): 126,32 €
2. eigenes Kind (nicht im eigenen Haushalt): 126,32 €
3. zukünftig gemeinsames Kind (im gemeinsamen Haushalt): 393,57 €  korrekt?
4. Stiefkind (im gemeinsamen Haushalt): ?
5. Stiefkind (im gemeinsamen Haushalt): ? (Papa ebenfalls Soldat)
 
zusätzlich Familienzuschlag Stufe 1: 147,77 € da verheiratet/gemeinsames Kind im gemeinsamen Haushalt

Kann hier jemand weiterhelfen, wie die zukünftige Zahlung des Familienzuschlages Stufe 2 ausschaut, gerade im Hinblick auf die Stiefkinder?     

Gerda Schwäbel

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Kann hier jemand weiterhelfen, wie die zukünftige Zahlung des Familienzuschlages Stufe 2 ausschaut, gerade im Hinblick auf die Stiefkinder?     

Ich bin überzeugt, dass das jemand kann.
Der- oder diejenige braucht aber nähere Informationen. Sie sollten die Tabelle nach dem Alter der Kinder sortieren und möglichst so, dass das älteste Kind auf Nr. 1 steht.
Der Vollständigkeit halber:
Die Mutter der beiden eigenen Kinder hat keinen eigenen Anspruch auf Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung und ist auch nicht mit einem Beamten, Richter oder Soldaten verheiratet?
Die künftige Ehefrau hat keinen eigenen Anspruch auf Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung?

Soldat

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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann folgende Sortierung:

1. eigenes Kind 16 Jahre (nicht im eigenen Haushalt):
2. Stiefkind 7 Jahre (im gemeinsamen Haushalt): (Papa ebenfalls Soldat)
3. eigenes Kind 5 Jahre (nicht im eigenen Haushalt):
4. Stiefkind 1 Jahr (im gemeinsamen Haushalt):
5. zukünftig gemeinsames Kind, noch nicht geboren (im gemeinsamen Haushalt):

Folgende Beantwortung:
1. Die Mutter der beiden eigenen Kinder hat keinen eigenen Anspruch auf Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung und ist auch nicht mit einem Beamten, Richter oder Soldaten verheiratet? - das ist korrekt

2. Die künftige Ehefrau hat keinen eigenen Anspruch auf Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung? - das ist korrekt

Lediglich der Papa vom Stiefkind 7 Jahre ist Soldat.

 

Gerda Schwäbel

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Danke!
Ab dem Monat der Eheschließung gibt es folgende Zahlungen (die Beträge werden allgemein ab März 2020 gezahlt):
Familienzuschlag für Verheiratete: 149,36 €
Kinder:
1. 127,66 €
2. 127,66 € (der Papa bekommt ab dem Folgemonat nichts mehr)
3. 397,74 €
4. 397,74 €
5. 397,74 € (ab dem Monat der Geburt)

Das Kindergeld sollte (ab dem Monat nach der Heirat) so aussehen:
1.     0 € (Zählkind)
2. 204 €
3.     0 € (Zählkind)
4. 235 €
5. 235 € (ab dem Monat der Geburt)

Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Bezügestelle entsprechend informieren und (hinsichtlich des Kindergeldes), dass Sie in beiderseitigem Einverständnis ganz schnell einen Berechtigtenwechsel durchführen.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel



Soldat

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Vielen Dank Frau Schwäbel für die ausführliche Antwort.

yamato

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Ich hätte mal nur aus allgemeiner Neugier eine Nachfrage:

Wenn der Vater zu 2. also der andere Soldat den vollen Barunterhalt für das Kind zahlt bekommt er dann trotzdem keinen Zuschlag mehr ?

Gerda Schwäbel

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So ist es. Maßgeblich sind die Kindergeldzahlung bzw. der vorrangige Kindergeldanspruch. Beim leiblichen Vater könnte sich aber die Unterhaltsverpflichtung leicht vermindern. 

AndyB

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Hallo Frau Schwäbel!

Bei mir sieht die Situation ähnlich aus.
Ich bin Bundesbeamter, meine Freundin ist Angestellte in der freien Wirtschaft und hat eine Tochter von 12 Jahren.
Wir sind vor kurzem zusammen gezogen (inkl. Tochter) und wollen im Juni heiraten. Das Kindergeld bekommt meine Freundin, der Vater der Tochter ist Soldat.

Wird uns nach der Heirat der Familienzuschlag 1 oder 2 gewährt? Ich hab den genauen Zusammenhang aus dem oberen Text nicht entnehmen können.

LG, AndyB