Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Überleitung - Soziarbeiter EG 9 mit Entgeldgruppenzulagen 5 und 12 nach S 14?
Spid:
E9 ist nicht ungenauer als E9b, es ist schlicht falsch.
E9b Fg. 1 mit Zulage nach PE 2 sind in S14 übergeleitet.
Socialworker:
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort !!!
Ja, hast ja Recht , ich war da wohl etwas unpräzise .. sorry
Und weißt Du wie es bei:
EG 9b FGr.1
zzgl. Zulage gem. Anlage F Abschn. I
Nr. 5 und Nr. 12
aussieht?
Socialworker:
PE2 sagt mir jetzt nichts ...
TV-Ler:
--- Zitat von: Socialworker am 19.02.2020 11:42 ---PE2 sagt mir jetzt nichts ...
--- End quote ---
Protokollerklärung Nr. 2
Spid:
Ich habe doch ausgeführt, was damit ist. E9b Fg. 1 beinhaltete bereits die Zulage Nr. 5, die Zulage Nr. 12 ergab sich aus der Protokollerklärung (PE) Nr. 2.
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