Autor Thema: Überleitung - Soziarbeiter EG 9 mit Entgeldgruppenzulagen 5 und 12 nach S 14?  (Read 3005 times)

Socialworker

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Hallo,

ich habe folgende Frage:

Als Mitarbeiter der FHH bin ich als Sozialarbeiter angestellt und nach EG 9 eingruppiert. Wir erhalten zudem die Entgeldgruppenzulagen 5 und 12.
Nach einem Überleitungspapier des DBB würden wir nach S14 übergeleitet werden. Rückfragen bei unserem Personalservice werden immer vertröstet, da es noch nicht abschließend geregelt sei.

Hat hier einer zu weitere Infos oder Erfahrungen sammeln können? Wir sind sehr neugierig wohin die Reise geht :)

LG

Spid

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Seit dem 01.01.19 gibt es keine E9 mehr.

Wastelandwarrior

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FHH = Fachhochschule Husum ?

TV-Ler

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FHH = Fachhochschule Husum ?
Vorschlag: Freie und Hansestadt Hamburg.

Socialworker

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E 9b um genau zu sein.

FHH = Freie und Hansestadt Hamburg

Hat irgendjemand Informationen zu meiner Frage bzw. zu meinem Anliegen ?

Spid

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E9 ist nicht ungenauer als E9b, es ist schlicht falsch.

E9b Fg. 1 mit Zulage nach PE 2 sind in S14 übergeleitet.

Socialworker

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Erstmal vielen Dank für Deine Antwort !!!

Ja, hast ja Recht , ich war da wohl etwas unpräzise .. sorry

Und weißt Du wie es bei:
EG 9b FGr.1
zzgl. Zulage gem. Anlage F Abschn. I
Nr. 5 und Nr. 12

aussieht?

Socialworker

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PE2 sagt mir jetzt nichts ...

TV-Ler

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PE2 sagt mir jetzt nichts ...
Protokollerklärung Nr. 2

Spid

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Ich habe doch ausgeführt, was damit ist. E9b Fg. 1 beinhaltete bereits die Zulage Nr. 5, die Zulage Nr. 12 ergab sich aus der Protokollerklärung (PE) Nr. 2.

Socialworker

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Ok Danke! Sorry bin Newcomer :)

Da bin ich ja mal gespannt, ob die Hamburger das so umsetzen! Schon merkwürdig , dass man hier keinerlei Auskünfte erhält.

Spid

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Das war doch bereits zum 01.01.20 fällig.

Socialworker

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Ist aber noch nicht umgesetzt.

Das Gehaltsprogramm sei noch nicht angepasst, die Personalabteilung dabei und überlastet.

Auskünfte zu dem Eingruppierungen werden nicht beantwortet. Ich habe am Montag die Antwort erhalten, dass die Überleitung sich noch in Vorbereitung befinde.


sr4711

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Unzureichende Software ist ebensowenig wie überlastete Verwaltung das Problem des AN, wenn der AG ihm das Entgelt vorenthält. Leider klagen zu wenig (niemand?), sodass diese Schweinerei immer wieder durchgezogen, wahrscheinlich sogar einkalkuliert wird.