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Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung

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Kaiser80:
Es ist in der Praxis ja auch nicht ganz unüblich dass sich die Parteien auf §16 Abs. 2a  i.V.m. §34 berufen und die Stufenlaufzeiten (mind. teilweise) anrechnen. Wir machen das bei "ÖD-Wechslern" quasi pauschal

Spid:
Was dann aber eine übertarifliche Lösung wäre. Tariflich kann nur die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, hier also Stufe 5 oder eine niedrigere Stufe mit beliebiger Stufenlaufzeit. Die Stufenlaufzeit in Stufe 5 ist weder eine erworbene Stufe noch ein Teil davon.

Kaiser80:
War sprachlich unsauber. Ich meinte Stufe, nicht die Laufzeit in selbiger.

WasDennNun:

--- Zitat von: HSVOstfriese am 20.02.2020 08:03 ---Danke für die schnellen Antworten. Die haben schon sehr geholfen  :)

--- End quote ---
Das muss man vor Vertragsabschluss klären, hinterher ist essig.

Texter:

--- Zitat von: Kaiser80 am 20.02.2020 08:19 ---War sprachlich unsauber. Ich meinte Stufe, nicht die Laufzeit in selbiger.

--- End quote ---

Wobei das in der kommunalen Praxis tatsächlich die (übertarifliche) Regel sein dürfte.

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