Autor Thema: Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung  (Read 2852 times)

HSVOstfriese

  • Gast
Moin Moin,
wenn ich vom Land, also dem Bereich TV-L, zu einer Kommune wechseln möchte, wie verhält es sich da bei der Eingruppierung, wenn ich seit Mai 2018 E9 (jetzt E9b) Stufe 5 TV-L bekomme und die Stelle mit E9c TVöD ausgeschrieben ist? Es sind im Grunde genommen ja "die gleichen Entgeltgruppen" wenn man es so betrachtet. Die E9c gibt es im Bereich TV-L ja nicht. Also einfache Frage, würde man dort E9c Stufe 5 bekommen?

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #1 am: 20.02.2020 07:55 »
Möglich ist leider die richtige Antwort, vgl §16 TVÖD

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #2 am: 20.02.2020 07:58 »
Anspruch besteht lediglich auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren und somit auf Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.

Lars73

  • Gast
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #3 am: 20.02.2020 07:58 »
Das ist Verhandlungssache.
Anspruch besteht ggf. auf Stufe 3 (soweit mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung). Sonst nur Anspruch auf Stufe 1. Ggf. könnte die Stufe übernommen werden. Möglich ist auch Anerkennung von förderlicher Berufserfahrung.
Stufe unbedingt vor Vertragsabschluss klären und verbindlich festschreiben.

HSVOstfriese

  • Gast
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #4 am: 20.02.2020 08:03 »
Danke für die schnellen Antworten. Die haben schon sehr geholfen  :)

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #5 am: 20.02.2020 08:04 »
Es ist in der Praxis ja auch nicht ganz unüblich dass sich die Parteien auf §16 Abs. 2a  i.V.m. §34 berufen und die Stufenlaufzeiten (mind. teilweise) anrechnen. Wir machen das bei "ÖD-Wechslern" quasi pauschal

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #6 am: 20.02.2020 08:08 »
Was dann aber eine übertarifliche Lösung wäre. Tariflich kann nur die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, hier also Stufe 5 oder eine niedrigere Stufe mit beliebiger Stufenlaufzeit. Die Stufenlaufzeit in Stufe 5 ist weder eine erworbene Stufe noch ein Teil davon.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #7 am: 20.02.2020 08:19 »
War sprachlich unsauber. Ich meinte Stufe, nicht die Laufzeit in selbiger.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #8 am: 20.02.2020 08:35 »
Danke für die schnellen Antworten. Die haben schon sehr geholfen  :)
Das muss man vor Vertragsabschluss klären, hinterher ist essig.

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #9 am: 20.02.2020 08:37 »
War sprachlich unsauber. Ich meinte Stufe, nicht die Laufzeit in selbiger.

Wobei das in der kommunalen Praxis tatsächlich die (übertarifliche) Regel sein dürfte.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,503
Antw:Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung
« Antwort #10 am: 20.02.2020 08:47 »
Interessant. Wurde auch schon mal bei irgendjemand zudem ein Besitzstand übernommen, wie z. B. beim Krankengeldzuschuss?