Autor Thema: Bitte sehen Sie von Nachfragen ab  (Read 3318 times)

Gaby

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Bitte sehen Sie von Nachfragen ab
« am: 20.02.2020 09:33 »
Hallo,

so ungefähr steht o. g. in einer Zwischennachricht von Anfang 12/19.

Stellenausschreibung ist von Mitte 11/19. Bewerbung unmittelbar nach Veröffentlichung. Bewerbungsfrist lief auch Anfang 12/19 ab.

Das sind jetzt 2,5 her.

Mir brennts täglich mehr unter den Nägeln, mal nachzufragen.

Da aber o. g. drin steht, verkneife ich es mir, damit die nicht denken, ob ich nicht lesen kann.

Oder würde es von weiterem Interesse zeugen, wenn ich doch nachfrage oder wäre ich dann quasi raus?

Danke.

LG

Bastel

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Antw:Bitte sehen Sie von Nachfragen ab
« Antwort #1 am: 20.02.2020 09:48 »
Spuckt Google nichts zu deinen fast täglichen Fragen zu Bewerbungsabläufen aus?

RsQ

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Antw:Bitte sehen Sie von Nachfragen ab
« Antwort #2 am: 20.02.2020 09:54 »
Ich bin gerade ebenfalls in einer längeren Bewerbungsphase. Meine Erfahrung:

Oder würde es von weiterem Interesse zeugen, wenn ich doch nachfrage oder wäre ich dann quasi raus?

Es hätte zumindest keinen Einfluss. Bisher gab es zu jeder Bewerbung auch eine Rückmeldung (in Form von Einladung zum VG oder Absage) - manche nach zwei Tagen, manche nach sieben Monaten(!). Das heißt: Irgendwie "laufen" diese Prozesse immer. Ich glaube nicht, dass man sich durch Nachfragen einen Vor- oder Nachteil einhandeln kann. Gerade im öD. Im Zweifel schreckt man nur die Personaler aus ihrem Alltagstrott auf.  8)


Mond6

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« Antwort #3 am: 20.02.2020 10:41 »
Da du schon eine Zwischennachricht erhalten hast ist es eher von Nachteil wenn du dich selbständig meldest. Du würdest einen "laufenden" Prozess stören.

RsQ

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Antw:Bitte sehen Sie von Nachfragen ab
« Antwort #4 am: 20.02.2020 10:46 »
Da du schon eine Zwischennachricht erhalten hast ist es eher von Nachteil wenn du dich selbständig meldest. Du würdest einen "laufenden" Prozess stören.

So sehe ich es auch (und hatte es ja ähnlich formuliert).

Einzige Ausnahme: Man ist eventuell in einem anderen Bewerbungsverfahren schon weiter, liebäugelt aber doch noch mit der Stelle. Dann würde ich tatsächlich mal zum absehbaren zeitlichen Prozedere nachfragen, um besser abwägen zu können. Aber sonst ... einfach abwarten.

Feidl

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Antw:Bitte sehen Sie von Nachfragen ab
« Antwort #5 am: 21.02.2020 15:29 »
Ich hatte mich Mitte September 19 beworben, Frist war auch Mitte September. Ca 1-2 Wochen später gabs Meldung, dass es sich verzögert und man sich wieder melden würde.
Mitte Dezember (!!!) hieß es dann, Bewerbungsverfahren wird aufgrund interner Organisationsänderung abgebrochen.  ::)

Und überraschend jetzt vor ein paar Tagen Anruf, ob ich denn noch Interesse hätte an ähnlichen Stellen bei dem Arbeitgeber, man habe z.Z. eine Stellenausschreibung, wo sich bisher kaum einer gemeldet hat und in nächste Zeit gibt es noch weiter Stellenausschreibung für meinen Beruf.
Der Knackpunkt, o.g. Stelle, wo ich mich beworben hab, war E12, die nun angebotene Stelle E10.

Egon12

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Antw:Bitte sehen Sie von Nachfragen ab
« Antwort #6 am: 24.02.2020 14:11 »
Falls du die Stelle nicht willst, könntest du auch mal fragen, wie sehr sie es mit dem Datenschutz halten oder warum sie deine Kontaktdaten noch haben.

Ausgenommen, du hast im vorherigem Bewerbungsprozess angegeben, dass du gern in einer Datenbank für weitere Stellen verbleiben möchtest. (so oder so ähnlich)