Autor Thema: Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE  (Read 7340 times)

HM21

  • Gast
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #30 am: 06.03.2020 19:24 »
Selbst die VKA schreibt ja, dass "frühestens zum 30. Juni 2020 [...] diese Tarifregelungen gekündigt werden [können]. Dies gilt auch für die Eingruppierungsregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst nach dem Teil B Abschnitt XXIV (Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 zum TVöD - Entgeltordnung (VKA)".

Ansonsten würden diese Verhandlungen zum augenblicklichen Zeitpunkt keinen Sinn ergeben. Der Zeitpunkt des Verhandlungsstart wurde 2015 bereits vereinbart. Hätte man zwischenzeitlich den 30.06.2020 als frühestmöglichen Kündigungstermin geändert, hätte man sich folgerichtig jetzt auch nicht zusammensetzen müssen. Friedenspflicht herrscht bis 30.06. - und nicht länger. Zumindest sofern es um die Fragestellung geht in welche Entgeltgruppen Erzieherinnen und SozialpädagogInnen ab 01.07.2020 eingruppiert sind. Die Frage nach der konkreten Höhe der einzelnen Entgeltgruppen in Euro ist eine Andere - und soll regulär mit den "normalen" E - Gruppen ab September geklärt werden.

Mag ja sein, dass es in den zitierten Paragraphen durchaus nicht ganz nachvollziehbar formuliert ist, aber Tatsache ist, dass beide Konfliktparteien miteinander verhandeln und sich zumindest über den Termin 30.06. schon einig sind.

Spid

  • Gast
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #31 am: 06.03.2020 19:32 »
Die „in den Paragraphen“ festgelegten Regelungen sind aber die maßgeblichen, während irgendwelche Äußerungen der TVP der sprichwörtliche Sack Reis sind. §3 der Anlage zu §56 BT-V ist nicht separat kündbar, sondern kann nur durch Kündigung des gesamten BT-V gekündigt werden.

HM21

  • Gast
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #32 am: 06.03.2020 20:46 »
§3 der Anlage zu §56 BT-V regelt insoweit nur zusätzliche Vorbereitungs- und Qualifizierungzeiten für SuE-Beschäftigte - das hat mit der Hauptforderung der Gewerkschaften - Neustrukturierung der SuE Eingruppierungsmerkmale - insoweit nichts zu tun. Die Forderungen der Gewerkschaften beziehen sich zwar in einem Punkt auch auf Anerkennung von Vorbereitungszeiten - hierbei handelt es sich aber ohnehin nur um eine Nebenforderung, welche sicherlich in den Verhandlungen mit als Erstes fallen gelassen und ohnehin derzeit eher politisch als tarifrechtlich angegangen wird (Gute Kita Gesetz).

Zur Auffassung, welcher Umfang des Tarifrechtes zum 30.06. gekündigt werden kann (und auch wird) bin ich bei der Auffassung von Spid, wenn man nur den Wortlaut des BT-V zu Grunde legt. Dennoch spricht die Tatsache für sich, dass wie damals im Tarifergebnis 2015 festgelegt wurde derzeit verhandelt wird und die VKA nicht in Abrede stellt, dass die Eingruppierungsmerkmale des SuE zum 30.06. gekündigt werden können. Vielleicht gibt es Protolollerklärungen, Abreden oder was auch immer - im Zweifelsfall auch einfach das Tarifergebnis 2015 - aus welchem sich das ergibt.

Außerdem - sofern sich beide Vertragspartner einig sind, kann man missverständliche Regelungen eines Vertrages jederzeit einvernehmlich ändern. Dabei ist gundsätzlich egal, was derzeit im Vertrag steht.

Und zum Stichtag 30.06. und auch zum (Haupt-)Thema der aktuellen Verhandlungen - die Eingruppierungsmerkmale neu zu sortieren - sind sich beide Vertragspartner einig.

Spid

  • Gast
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #33 am: 06.03.2020 21:23 »
Ich habe nicht in Abrede gestellt, daß Teil B Abschnitt XXIV der EGO zum 30.06.20 gekündigt werden könnte, die entsprechende Norm wurde bereits genannt. Ich habe lediglich die Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen zu diesem Zeitpunkt verneint und zudem die Behauptung zurückgewiesen, die speziellen Tarifregelungen für den SuE könnten zum 30.06.20 gekündigt werden, zurückgewiesen, da dies eben nur für §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V zutrifft - und eben nicht für §3 dieser Anlage, der u.a. den Qualifizierungsanspruch enthält. Nun enthält der Forderungskatalog von Verdi eben auch solche zum Qualifizierungsanspruch, was Streiks illegal macht, solange u.a. diesbezügliche Forderungen aufrechterhalten werden.

HM21

  • Gast
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #34 am: 06.03.2020 22:40 »
Zur Klärung dieser Kleinigkeit sind ja noch knapp vier Monate Zeit. Daran würden Streiks sicherlich nicht scheitern.

Spid

  • Gast
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #35 am: 07.03.2020 04:44 »
Es gibt da nichts zu klären. Entweder man läßt die Forderung fallen oder ein Streik wäre rechtswidrig.

daseinsvorsorge

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 749
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #36 am: 07.03.2020 12:47 »
Vorschlag zur Güte, damit Sie nachts auch wieder richtig schlafen oder vollumfänglich arbeiten können:                         

Sollten die Arbeitgeber Streiks zum 01.07. - vor dem Hintergrund der derzeitgen gewerkschaftlichen Forderungen - weiterhin als nicht rechtswidrig einschätzen, drohen sie der vka mit einer Klage vor den zuständigen Arbeitsgerichten - falls dies möglich ist.

Wenn die vka bei ihrer Haltung verbleibt und/oder Sie die vka nicht verklagen können, fordern Sie die zuständigen Arbeitsgerichte auf, in Rahmen einer EA gegen die vka tätig zu werden. Sollte diese auch nicht tätig werden und/oder sich für nicht zuständig erklären, drohen Sie diesen mit Erzwingungshaft oder anderen Repressalien.

Wenn sich letztlich niemand ihrer Problematik annimnt, dann bleibt wohl nur weiteres Trommeln - bitte aber in einem anderen Unterforum. DANKE


Spid

  • Gast
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #37 am: 07.03.2020 13:20 »
Vorschlag - von elitärer Güte, da von mir: Du hörst einfach auf, Bullshit zu schreiben oder/und den Bullshit Dritter zu verbreiten, dann gibt es auch keine Notwendigkeit, mich dazu einzulassen. Daß sich damit Deine Forenaktivität auf Null reduziert, ist ein positiver Nebeneffekt.

Otto1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,140
Antw:Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE
« Antwort #38 am: 07.03.2020 13:51 »
Hallo, ich habe zwar schon 2016 und vor allem 2015 bei SuE mitgestreikt, kann mich aber gar nicht mehr an den genauen Ablauf erinnen.
Deshalb bitte ich Euch, Eure Kristallkugeln zu entstauben und einzuschalten.  ;)
OK, die Verhandlungen beginnen am 5. März, und der Vertrag über die Entgelttabelle SuE endet am 30. Juni.
Ich könnte mir vorstellen, dass es im Mai zu ersten Demos kommen wird.
Ab wann ist denn mit Warnstreiks zu rechnen - Auch schon vor dem 30. Juni, oder erst danach?
Ist es möglich dass es Juli und August ruhig bleibt und es dann zu gemeinsamen Streiks SuE und TVöD-allgemein kommt?
Oder ein heißer Sommer und dann noch mal ein heißer Herbst (TVöD-allgemein endet ja am 30. August)?
Sind für TVöD-allgemein (TVöD-VKA) überhaupt größere Streiks denkbar? Ich habe keine Ahnung, wie viele da überhaupt drin sind.
Danke!

Hier das erste Statement der Arbeitgeber:

Dialog mit den Gewerkschaften zum Sozial- und Erziehungsdienst

Berlin. Die Gewerkschaften fordern deutliche Verbesserungen für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes. Die VKA ist zu Gesprächen hierzu bereit. Diese müssen aber mit dem nötigen Augenmaß geführt werden.

„Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung der verantwortungsvollen Aufgaben im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes sind uns ein wichtiges Anliegen“, so VKA-Präsident Ulrich Mädge. „Diese Wertschätzung kommt aber bereits im bestehenden Tarifrecht klar zum Ausdruck. Erzieherinnen und Erzieher erhalten nach dem TVöD deutlich höhere Gehälter als andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst mit vergleichbarer Ausbildung.“

Bereits in den Tarifrunden 2009 und 2015 sind die Arbeits- und Entgeltbedingungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes deutlich aufgewertet worden. Dabei wurde für den Sozial- und Erziehungsdienst auch eine eigenständige Entgelttabelle vereinbart. Das Tabellenentgelt in der am häufigsten besetzten Entgeltgruppe – Erzieherinnen und Erzieher (EG S 8a, Stufe 6) – ist seit 2009 um 56 Prozent auf ein Monatsgehalt von 3.855,19 Euro ab März 2020 gestiegen.

Auch die Ausbildungsentgelte und Ausbildungsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher sind im kommunalen Bereich deutlich verbessert worden. Mit diesen Verbesserungen haben wir die Attraktivität des Erzieherberufs erheblich gesteigert, um mehr Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen. Wir brauchen ausreichend Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, um den hohen Anforderungen an diesen Bereich gerecht werden zu können.

„Etwaige Verbesserungen müssen den tatsächlichen Anforderungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes Rechnung tragen“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath. „Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden und das Gehaltsgefüge des gesamten kommunalen öffentlichen Dienstes im Blick haben. Eine generelle Aufwertung kann nicht in Betracht kommen.“

In den am 5. März 2020 in Potsdam beginnenden Verhandlungen geht es insbesondere auch um die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst – also die Zuordnung von Tätigkeiten zu Entgeltgruppen. Während der Dauer dieser Verhandlungen mit den Gewerkschaften besteht weiterhin Friedenspflicht.

Weitere Verhandlungsrunden finden am 23. März 2020 (Potsdam) und am 29. April 2020 (Hannover) statt.


Ich finde die Argumentation ziemlich schwach. Weil andere mit einer anderen Berufsausbildung weniger bekommen, soll man auf große Sprünge verzichten, da ansonsten das Gefüge nicht mehr "passen" würde. Nennt man das nicht Marktwirtschaft? Ein Naturwissenschaftler kann schließlich auch höhere Gehälter erzielen als ein Germanist.  ???

Wenn der Bedarf nicht gedeckt werden, so muss man die Attraktivität erhöhen.  :-X