Ich habe nicht in Abrede gestellt, daß Teil B Abschnitt XXIV der EGO zum 30.06.20 gekündigt werden könnte, die entsprechende Norm wurde bereits genannt. Ich habe lediglich die Möglichkeit zur Kündigung der Entgelttabellen zu diesem Zeitpunkt verneint und zudem die Behauptung zurückgewiesen, die speziellen Tarifregelungen für den SuE könnten zum 30.06.20 gekündigt werden, zurückgewiesen, da dies eben nur für §§1, 2 der Anlage zu §56 BT-V zutrifft - und eben nicht für §3 dieser Anlage, der u.a. den Qualifizierungsanspruch enthält. Nun enthält der Forderungskatalog von Verdi eben auch solche zum Qualifizierungsanspruch, was Streiks illegal macht, solange u.a. diesbezügliche Forderungen aufrechterhalten werden.