Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krankmeldung
IAC:
Hallo zusammen,
bin im öffentlichen Dienst beschäftigt.
Meine Arbeitstage sind Montag bis Freitag.
Wochenenden immer frei.
Ich hatte jetzt einmalig, das ich mich an einem Freitag dazwischen lag ein freies Wochenende und dem darauffolgenden Montag krank melden musste.
Was für mich 2 Kalendertage sind.
Jetzt sagt mein Arbeitgeber das er mein freies Wochenende mit in die Krankzeit einrechnet und ich ja somit 4 Tage krank gewesen wäre.
Er fordert nun ein Attest.
Ich war davon ausgegangen das Wochenende nicht mit eingerechnet wird und hatte mir daher auch keine Krankmeldung ausstellen lassen.
Darf er das so machen?
Es wäre toll, wenn jemand mir dazu was sagen könnte.
Danke.
Spid:
Kalendertage sind Kalendertage und nicht Arbeitstage.
IAC:
Ah ok, danke.
lowsounder:
Bei uns funktioniert die Zeiterfassung genau so.
Meldest du dich Freitag krank und kommst Montag wieder, warst du 1 Tag krank.
Meldest du dich Freitag krank und kommst Dienstag wieder wird davon ausgegangen, dass du die Tage dazwischen auch krank warst. In dem Fall 4 Kalendertage.
Feidl:
Bei uns gab es vor kurzem diebezüglich nochmal Klarstellung vom Personalreferat:
Tarifbeschäftigte haben bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage andauert, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. § 5 Abs. 1 EntgFZG
Beamte haben bei einer Dienstunfähigkeit, die länger als drei Arbeitstage andauert ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
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